Information about MyOldtimer

Terms of use

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der MyOldtimer GmbH

1.    Verwendete Begriffe

AGB: Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der MyOldtimer GmbH

Fahrzeug: Umfasst jegliche Fahrzeuge welche über die Website von MyOldtimer zur Mietung angeboten werden

Mieter: Person, welche ein Fahrzeug über die Website von MyOldtimer mietet oder Interesse hat ein Fahrzeug über die Website von MyOldtimer zu mieten

Nutzer: Umfasst sowohl den Vermieter wie auch den Mieter

Vermieter: Halter eines Fahrzeugs, der das Fahrzeug über die Website von MyOldtimer zur Mietung anbietet

 

2.    Allgemeines

Die MyOldtimer GmbH mit Sitz in Brittnau (nachfolgend "MyOldtimer" genannt) erbringt über die Website https://www.myoldtimer.fun (nachfolgend "Plattform" genannt) Leistungen für Nutzer. Diese haben die Möglichkeit, über die Plattform Mietverträge abzuschliessen (nachfolgend "Mietvertrag" genannt). MyOldtimer selbst ist nicht Partei dieser Mietverträge.

Folgende Dokumente sind jedoch Bestandteil des Mietvertrags: (i) das Übergabeprotokoll, (ii) diese AGB’s, (iii) die Versicherungsbedingungen des Fahrzeugs.

Sämtliche rechtliche Beziehungen zwischen MyOldtimer und dem Nutzer betreffend den Leistungen von MyOldtimer sind ausschliesslich durch diese AGB und die Datenschutzbestimmungen von MyOldtimer geregelt. Mit dem Anklicken des Feldes "Ich habe die AGB und Datenschutzbestimmungen gelesen und bin damit einverstanden" erklärt sich der Nutzer mit den AGB und den Datenschutzbestimmung einverstanden und das Vertragsverhältnis zwischen MyOldtimer und dem Nutzer kommt zustande (nachfolgend "Vertragsverhältnis" genannt). Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertragsverhältnisses.

Sämtliche Angaben, die von MyOldtimer ausserhalb des Vertragsverhältnisses gemacht werden, namentlich auf der Plattform, sind unverbindlich freibleibend und als blosse Einladung zur Offerte zu verstehen, sofern dies durch MyOldtimer nicht ausdrücklich anders festgelegt wird.

 

3.    Registrierung des Nutzers

Um ein Fahrzeug zu mieten bzw. vermieten, muss sich jeder Nutzer vor der vollständigen Inanspruchnahme der Leistungen über die Plattform registrieren. Die Registrierung ist kostenlos.

Für die Registrierung müssen alle Nutzer mind. folgende Kriterien erfüllen:

Handlungsfähige natürliche oder juristische Person sein mit Wohnsitz in der Schweiz. Bei juristischen Personen muss immer mindestens eine bevollmächtigte natürliche Person angegeben werden;

sämtliche allenfalls im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von MyOldtimer und/oder der Plattform stehenden Steuern, Gebühren, und Abgaben selbständig zu deklarieren und zu entrichten; und

Die Registrierung von Ehepaare oder Familien ist möglich. Diese müssen jedoch immer eine natürliche Person als gemeinsamen Vertreter angeben, welcher als Vertragspartei auftritt.

Darüber hinaus müssen die Mieter folgende Voraussetzungen erfüllen:

Im Besitz eines in der Schweiz ausgestellten respektive zugelassenen Führerausweises (Lernfahrausweis genügt nicht) sein. Bei Entzug oder Verlust des Führerausweises erlischt die Berechtigung zur Nutzung der von MyOldtimer angebotenen Dienstleistungen, insbesondere die Miete von Fahrzeugen;

zahlungsfähig sein, d.h. in der Lage, die anfallenden Kosten der Miete vollumfänglich zu tragen;

Inhabers eines Bankkontos einer in der Schweiz zugelassenen Bank sein (für allfällige Rückerstattungen); und

bei jeder Miete einen ausreichenden Versicherungsschutz abschliessen.

Der Nutzer sichert MyOldtimer zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind und verpflichtet sich allfällige Änderungen unverzüglich schriftlich an MyOldtimer mitzuteilen. Er darf keine Pseudonyme oder Künstlernamen verwenden. Bei Falschangaben kann insb. der Versicherungsschutz nicht gewährleistet werden.

Der Nutzer darf sich nur einmal registrieren. Er ist damit einverstanden, dass sämtliche mit seinen Zugangsdaten auf der Plattform getätigten Aktivitäten ihm zugerechnet werden, als wären es seine eigenen. Wenn die Zugangsdaten des Nutzers durch Dritte missbraucht werden, haftet der Nutzer wie für seine eigenen Handlungen.

 

4.    Plattform

MyOldtimer bietet den Nutzern über die Plattform die Möglichkeit, miteinander zu kommunizieren und Mietverträge abzuschliessen. MyOldtimer bietet grundsätzlich keine eigene Fahrzeug an, sondern vermittelt lediglich Vertragsschlüsse zwischen den Nutzern. Zu Test-/Werbezwecken kann MyOldtimer ebenfalls Fahrzeug auf der Plattform aufschalten.

Der Nutzer gewährt MyOldtimer hiermit ein unentgeltliches, nicht widerrufbares, sachlich, örtlich und zeitlich unbeschränktes, sowie unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den vom Nutzer auf der Plattform eingestellten Inhalten (nachfolgend "Nutzer-Inhalte" genannt). Davon ausgeschlossen sind Personenbilder des Nutzers. MyOldtimer darf die Nutzer-Inhalte (mit Ausnahme der Personenbilder des Nutzers) - selbst in veränderter Form - insbesondere auch im Rahmen von Marketing- oder Promotionszwecken verwenden. Das Nutzungsrecht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses für unbestimmte Zeit fort.

Der Nutzer gewährleistet gegenüber MyOldtimer, dass (i) er alle Rechte an den Nutzer-Inhalten besitzt, (ii) er, wenn die Nutzer-Inhalte Eigentumsrechten Dritter unterliegen, über alle notwendigen Lizenzen, Rechte und Zustimmungen verfügt, um die Nutzer-Inhalte zu veröffentlichen, (iii) die Nutzer-Inhalte nicht vertraulich, beleidigend, diffamierend, obszön, pornographisch, unanständig, bedrohend, oder belästigend sind, (iv) die Nutzer-Inhalte nicht geeignet sind, die Interessen von MyOldtimer zu beeinträchtigen oder den Ruf von MyOldtimer zu schädigen, und (v) er die anwendbaren Gesetze vollständig einhält.

MyOldtimer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einem Nutzer jederzeit (ohne Grundangabe) zu beenden sowie die beschriebenen Leistungen unter Beachtung der nachstehenden Ziff. 13 jederzeit zu ändern oder einzustellen. Zudem kann MyOldtimer Fahrzeug jederzeit ohne Begründung ablehnen und entsprechende Einträge jederzeit löschen.

 

5.    Mietverhältnis

Abschluss des Mietvertrags; Buchungsprozess

Vermieter wie auch Mieter haben keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags.

Die Rechte und Pflichten aus den Mietverträgen entstehen ausschliesslich zwischen den Mietern und Vermietern. Für die Erfüllung der Pflichten aus den Mietverträgen sind ausschliesslich die Mieter und Vermieter verantwortlich. Sämtliche Verantwortung und Haftung von MyOldtimer in diesem Zusammenhang ist explizit ausgeschlossen.

Der Buchungsprozess läuft grundsätzlich wie folgt: durch das Einstellen des Fahrzeugs auf der Plattform bietet der Vermieter sein Fahrzeug unverbindlich an Dritte zur Vermietung an. Ein Mieter kann einen so angebotenes Fahrzeug dann verbindlich anfragen. Akzeptiert der Vermieter die Mietanfrage (wenn möglich innert 48 Stunden), so kann der Vermieter die Buchung des Fahrzeugs abschliessen (nachfolgend "Buchungsabschluss" oder "Vertragsschluss" genannt).

Eine Ausnahme zum vorgenannten Buchungsprozess besteht, wenn ein Fahrzeug auf der Plattform mit einem Blitz-Symbol gekennzeichnet ist. In diesem Fall ist die sog. "Sofort-Buchungsfunktion" aktiviert und der Mieter kann, den durch den Vermieter angebotenes Fahrzeug, direkt online buchen, d.h. der Vermieter bietet das Fahrzeug verbindlich an Dritte zur Vermietung an und der Buchungsabschluss bzw. Vertragsschluss erfolgt in diesem Fall direkt bei der Buchung durch den Mieter.

In jedem Fall ist jede getätigte Buchung auf der Plattform jeweils mit dem Buchungsabschluss verbindlich (vgl. Ziff. 7 hiernach betreffend Vertragsanpassung, Rücktritt und Vertragsaufhebung).

Nach Buchungsabschluss hat der Mieter den fälligen Betrag direkt online mit Karte zu bezahlen.

Mieter und Vermieter werden sobald der vollständige Mietbetrag bei MyOldtimer eingegangen ist, über den Abschluss des Mietvertrages durch ein Buchungsbestätigungsmail (inkl. Mietvertrag und Übergabeprotokoll) von MyOldtimer orientiert.

 

Mietbedingungen

Diese Mietbedingungen regeln die Vermietung bzw. Mietung eines Fahrzeugs und sind integraler Bestandteil eines jeden Mietvertrags. Grundsätzlich können die Vermieter eigene Mietbedingungen auf der Plattform definieren, welche im jeweiligen Fahrzeug-Profil ersichtlich sind. Diese eigenen Mietbedingungen dürfen den nachfolgenden zwingenden Bestimmungen aber nicht widersprechen. Ansonsten können sie als nichtig betrachtet werden.

Die folgenden Bestimmungen gelten bei Mietverträgen zwischen dem Vermieter und dem Mieter zwingend, dürfen also nicht abweichend vereinbart werden:

Der Mietbetrag inkl. Servicegebühr sind vom Mieter an MyOldtimer, entsprechend den Angaben auf der Plattform, vor der Abholung des Fahrzeugs zu bezahlen. Ist der Mietbetrag inkl. Servicegebühr bei MyOldtimer nicht fristgemäss eingegangen, ist der entsprechende Mietvertrag ungültig und das Fahrzeug darf vom Vermieter dem Mieter nicht überlassen werden.

Dem Vermieter und Mieter ist es nicht erlaubt, das auf der Plattform angefragte Mietgeschäft, ausserhalb von MyOldtimer zu tätigen.

Die Mietdauer ist immer in Anzahl Tagen berechnet. Die Übergabe des Fahrzeugs findet normalerweise morgens und die Rückgabe nachmittags statt. Vermieter können einen früherer Übergabe bzw. spätere Rückgabe kostenpflichtig anbieten. Die Mindestdauer der Miete ist im Fahrzeug-Profil ersichtlich. Die Dauer des Mietvertrags darf ausschliesslich über die Plattform verändert oder angepasst werden. Wird die Mietdauer verlängert bzw. erhöht sich der Mietbetrag, so ist MyOldtimer darüber zu informieren, damit die Versicherung auf das entsprechende Datum verlängert werden kann und dazu berechtigt, auf den Differenzbetrag eine weitere Servicegebühr zu erheben. Diese Anpassung ist in jedem Fall im Mietvertrag schriftlich festzuhalten.

Der Mietvertrag wird auf eine feste Zeitdauer abgeschlossen. Deshalb gibt es einen festen Mietpreis pro Tag und Saison. Der Mietpreis pro Tag ist durch den Vermieter festzusetzen. Dabei hat er Folgendes zu beachten: Es gibt einen Preis, der jeweils für die Hauptsaison (Juli-August), Nebensaison (Mai-Juni und September-Oktober) und Vorsaison (November-April) gültig ist. Im Mietpreis sind die Versicherungskosten (Teil- oder Vollkasko und Haftpflichtversicherung) bereits enthalten. Ordentliche Kündigungsmöglichkeiten oder ein einseitiger Rücktritt vom Mietvertrag bestehen nicht.

Der Selbstbehalt liegt je nach Fahrzeug zwischen CHF 0.- und 100’000.- (siehe Mietbedingungen im Fahrzeug-Profil).

Der Mieter hat dem Vermieter für die Überlassung des Fahrzeugs eine Kaution in mindestens der Höhe des Selbstbehaltes der Kaskoversicherung zu entrichten. Die Kaution ist bei Übergabe des Fahrzeugs vom Mieter direkt dem Vermieter zu übergeben. Bei mehreren Schadensereignissen am Fahrzeug ist der Vermieter zudem berechtigt, die Summe aller Selbstbehalte dem Mieter in Rechnung zu stellen. MyOldtimer ist weder für die Verwaltung von Kautionen, noch für etwaige vom Vermieter geltend gemachte Ansprüche verantwortlich. Wird die Kaution vom Vermieter nicht eingefordert, trägt er das Risiko, den Selbstbehalt im Schadenfall selber tragen zu müssen.

Die Kaution wird wie folgt geregelt:

Fahrzeug mit eigener Versicherungslösung: bei gedeckten wie aber auch ungedeckten Schäden am Fahrzeug, darf der Vermieter die Kaution max. zwei Monate zurückbehalten, da der Selbstbehalt bei ihm eingefordert wird.

Ort der Übergabe und der Rückgabe sowie die Anzahl Tageskilometer können durch die Parteien vereinbart werden. Mangels einer Vereinbarung hat die Übergabe bzw. Rückgabe des Fahrzeugs beim Vermieter zu erfolgen, und weitere Bedingungen sind den Mietbedingungen des Fahrzeugs zu entnehmen.

Bei der Übergabe des Fahrzeugs ist zwingend der Mietvertrag inklusive Übergabeprotokoll vom Mieter und dem Vermieter wahrheitsgetreu zu vervollständigen und zu unterzeichnen. Wird dies nicht gemacht, kann der Versicherungsschutz nicht garantiert werden. Mieter und Vermieter müssen eine Kopie dieses Dokuments sorgfältig aufbewahren. Weiter hat der Vermieter den Mieter bei der Übergabe eine Einweisung in das Fahrzeug zu geben und ihn auf spezielle Dinge aufmerksam zu machen.

Übergibt der Vermieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder mit Mängeln/Schäden, welche die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Nutzung ausschliessen oder erheblich beeinträchtigen, so ist der Mieter verpflichtet MyOldtimer innerhalb 24h schriftlich (Email genügt) zu informieren, braucht das Fahrzeug nicht anzunehmen und kann vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Mietbetrag nicht zu bezahlen, und MyOldtimer wird den entsprechenden Betrag gemäss den Angaben auf der Plattform an die berechtigten Personen überweisen. Sämtliche weiteren Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatzvornahme, sind ausgeschlossen.

Innerhalb fünf Arbeitstage nach Mietbeginn überweist MyOldtimer– sofern der Mieter sich nicht schriftlich bei MyOldtimer gemeldet hat – den Vermieteranteil auf das Konto des Vermieters. Bei kommerziellen Vermietern kann die Überweisung bereits vor Mietantritt erfolgen. Gleiches gilt im Stornierungsfall.

Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter bzgl. der Versicherung des Fahrzeugs auf Anfrage korrekt und wahrheitsgetreu zu informieren. Während der Mietdauer hat der Vermieter zudem auf Anfragen vom Mieter in angemessener Zeit zu antworten.

Der Vermieter kann für Verluste oder Schäden, die dem Mieter oder Dritten infolge einer Panne oder eines Unfalls, oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Fahrzeuges entstehen, nicht haftbar gemacht werden. MyOldtimer empfiehlt den Abschluss der Pannenhilfe im Buchungsprozess, falls diese beim Fahrzeug nicht inklusive ist. Für den Fall, dass das gemietete Fahrzeug in der Zeit zwischen Abschluss und Mietbeginn infolge eines unverschuldeten Vorfalles seitens des Vermieters ausfällt, bemüht sich MyOldtimer ein Ersatzfahrzeug zu stellen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Gelingt MyOldtimer das nicht, hat der Mieter das Recht vom Vertrag zurückzutreten und erhält vollumfänglich den Mietbetrag zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Bonusverluste der Fahrzeugversicherung des Fahrzeugs gehen zulasten des Mieters.

Kam es auf der Reise zu einem Pannenfall ohne Verschulden des Mieters, so ist der Vermieter verpflichtet seinen Anteil für die ausgefallene Zeit dem Mieter pro rata zurückzuerstatten.

Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, insbesondere wenn die Versicherungsgesellschaft aufgrund des Verschuldens des Mieters berechtigt ist, ihre Leistungen zu kürzen oder zu verweigern. Diese Fälle können in den allgemeinen Versicherungsvereinbarungen nachgelesen werden. Dadurch entstandene Bonusverluste der Fahrzeugversicherung des Fahrzeugs können zulasten des Mieters gehen. Die gesamten Kosten (Schäden und Bonusverlust) können im Einzelfall den im Fahrzeug-Profil angegebenen Selbstbehalt übersteigen.

Es gilt das Prinzip, dass Dinge, die durch Verschleiss kaputt gehen (Motor, Lichtmaschine, etc.) vom Vermieter getragen werden und Teile, die durch Fehlverhalten vom Mieter kaputt gehen (unsachgemässe Bedienung) vom Mieter getragen werden. Davon ausgeschlossen ist das in den Mietbedingungen von MyOldtimer erwähnte Verbrauchsmaterial. Der Mieter haftet insbesondere wenn die Versicherungsgesellschaft aufgrund des Verschuldens des Mieters berechtigt ist, ihre Leistungen zu kürzen oder zu verweigern. Diese Fälle können in den allgemeinen Versicherungsvereinbarungen nachgelesen werden. Dadurch entstandene Bonusverluste der Fahrzeugversicherung gehen zu Lasten des Mieters.

Bei Unstimmigkeiten, Streitereien oder Forderungen, muss die fordernde Partei Beweise (Fotos, Rechnungen, etc.) an MyOldtimer bzw. an die andere Partei vorlegen können.

Bei Härtefällen, bei Mängel/Schäden des Fahrzeugs kann MyOldtimer einen unabhängigen Fachexperten beauftragen den Mangel/Schaden aufzunehmen und zu bewerten. Die dafür entstandenen Kosten werden zu je 50% dem Vermieter und Mieter verrechnet.

Eine vorzeitige Fahrzeug-Rückgabe des Mieters oder das Nichterreichen der vereinbarten Gesamtkilometer berechtigt nicht zu einer Mietreduktion.

Wurde bei der Mietanfrage durch den Mieter eine maximale Tageskilometerzahl bestimmt, kann der Vermieter dem Mieter für allfällige Mehrkilometer mit max. CHF 5.- pro Mehrkilometer in Rechnung stellen.

Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt in sauberem und fahrbereitem Zustand, vollgetankt, mit aufgefülltem Kühler, Wasser-/Treibstofftank und Ölstand. Eine notwendige Nachreinigung bei Rückgabe kann vom Vermieter mit max. CHF 100.- pro Stunde in Rechnung gestellt werden. Bei normaler Verschmutzung darf die Nachreinigung CHF 300.- nicht übersteigen.

Der Mieter hat dem Vermieter das Fahrzeug rechtzeitig zurückzubringen. Im Falle verspäteter Rückgabe kann der Vermieter zusätzlich CHF 50.- pro Stunde verrechnen. Bei der Rückgabe hat der Vermieter das Fahrzeug zu kontrollieren und beide Parteien haben das Übergabeprotokoll auszufüllen und zu unterzeichnen. Sollten verdeckte oder unbemerkte Mängel/Schäden, die der Mieter verursacht hat, erst nach der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Vermieter festgestellt werden, so hat der Vermieter das Recht, dem Mieter den Reparaturaufwand in Rechnung zu stellen. Die Meldung des Vermieters muss schriftlich (E-Mail genügt) bis spätestens 48 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs an den Mieter und an MyOldtimer (hi@myoldtimer.fun) erfolgen.

Bei ordnungsgemässer Rückgabe des Fahrzeugs ist die Kaution dem Mieter innerhalb von 48h zurückzugeben.

Fahrzeuge auf der Plattform können mit einem GPS Ortungssystem ausgestattet sein.

 

Pflichten des Mieters

Zudem kommen dem Mieter folgende Pflichten während der Mietdauer zwingend zu, dürfen also nicht abweichend geregelt werden:

Mieter müssen alle Fahrer dem Vermieter vor Reiseantritt bekannt geben und im Mietvertrag aufführen.

Mit Starten des Fahrzeugs respektive dem Losfahren haftet der Mieter für Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind.

Das Fahrzeug und deren Ausstattung innert 24 Stunden nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich (E-Mail genügt) gegenüber dem Vermieter und MyOldtimer anzuzeigen (hi@myoldtimer.fun). Für später angezeigte Mängel sind Schadenersatz- oder Mietzinsherabsetzungsansprüche des Mieters ausgeschlossen.

Sämtliche Verbrauchskosten während der Mietdauer (Treibstoff, Autobahn, Fährverbindungen etc.) gehen zulasten des Mieters.

Jederzeitige Beachtung der Verkehrsregeln und anderer gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Miete. Der Mieter erklärt ausdrücklich, sämtliche Verkehrsbussen während der Mietdauer zu bezahlen bzw. den Vermieter vollumfänglich dafür zu entschädigen. In diesem Fall ist MyOldtimer berechtigt, den zuständigen Behörden auf deren Verlangen die Angaben des Mieters offen zu legen.

Der Mieter soll sorgfältig das Fahrzeug behandeln, insbesondere durch schonende, rücksichtsvolle, umweltfreundliche Nutzung sowie defensive und vorausschauende Fahrweise. Bei mangelhaftem Unterhalt oder unsachgemässer Behandlung des Fahrzeugs während der Mietdauer, trägt der Mieter die volle Verantwortung und die entstandenen Kosten.

Mieter dürfen mit dem Fahrzeug nicht in nicht versicherte Länder fahren (siehe AVB der jeweiligen Versicherung).

Mieter dürfen das Fahrzeug nicht in einem durch Alkohol, Medikamente, oder Drogen beeinträchtigten Zustand oder in einem sonstigen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen Zustand (z.B. Übermüdung oder Erkrankung) zu führen.

Bei einem Pannenfall eines über die Versicherung gedeckten Fahrzeugs, ist gemäss «Versicherung für Mieter» Seite vorzugehen. Ist der Pannenschutz bereits beim Fahrzeug inbegriffen oder ist der Mieter als Person versichert, so ist der Mieter verpflichtet schnellstmöglich diesen Pannendienst zu kontaktieren. Hat das Fahrzeug keinen Pannenschutz und der Mieter im Buchungsprozess die Pannenhilfe nicht dazu gebucht, muss der Mieter die mit der Panne verbundenen Kosten selber tragen. Auf jeden Fall ist der Vermieter im Pannenfall umgehend zu informieren.

Unverzügliche Benachrichtigung des Vermieters, Ausfüllen des Europäischen Unfallprotokolls und allenfalls Benachrichtigung der örtlichen Polizei bei Auftreten eines irgendwie gearteten Unfalls/Schadens am Fahrzeug beispielsweise durch Unfall oder Diebstahl während der Mietzeit. Bei einem Unfall/Schaden eines Fahrzeugs, ist gemäss «Versicherung für Mieter» Seite vorzugehen. Bei allen anderen Fahrzeug, ist der Vermieter und seine Fahrzeugversicherung umgehend zu verständigen.

Beachtung der technischen Vorschriften und der Betriebsanleitung, insb. regelmässige Überprüfung von Öl- und Wasserstand und Reifendruck, sowie Verbrauchsmaterial. Allgemeines Verbrauchsmaterial während der Mietdauer (Motorenöl, Scheibenwischerwasser etc.) gehen zu Lasten des Mieters.

Das Fahrzeug sauber zu halten und keine Tiere im Fahrzeug zu haben und nicht im Fahrzeug zu rauchen (ausser dies ist vom Vermieter ausdrücklich erlaubt).

Sicherung des Fahrzeugs gegen Diebstahl (Fenster und Türen müssen bei Verlassen des Fahrzeugs geschlossen sein und ordnungsmässig verriegelt werden).

Das Fahrzeug im Rahmen des Mietvertrages selber zu führen und ihn nicht an Dritte weiterzugeben (ausser zugelassene Zusatzfahrer) oder weiterzuvermieten.

Das Fahrzeug nicht mit Gegenständen zu beladen, welche die Nutzlast überschreiten, die Sicherheit beeinträchtigen oder das Fahrzeug beschädigen.

Das Fahrzeug nicht für Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen oder ähnlichem zu benutzen und auf Rennstrecken, Trainingsgeländen, Rundkursen sowie bei Wettbewerben im Gelände zu verwenden.

Die weiteren Ausschlüsse der allgemeinen Versicherungsbedingungen des Fahrzeugs zu beachten.

Das Fahrzeug nicht für Taxifahren zu verwenden, um andere Fahrzeuge zu ziehen oder zu bewegen, Gefahrenstofftransport, Demonstrationen oder Kundgebungen oder als Werbeträger.

Keine optischen oder technischen Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen sowie eigenmächtig Reparaturen vorzunehmen. Werden Reparaturen notwendig, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen diese vom Mieter nur mit Einwilligung des Vermieters an einen qualifizierten Fachbetrieb in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden, sofern nicht ein Verschulden des Mieters vorliegt, gegen Vorlage der Originalbelege vom Vermieter zurückerstattet.

Das Fahrzeug nicht auslösen oder auf sich oder eine andere Person einlösen.

Der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll müssen zwingend bei der Übergabe und Rücknahme von Mieter und Vermieter unterschrieben werden.

Wenn die Mietbedingungen des Fahrzeuges (Ausweis-Kategorie, Mindestalter, etc.) vom Mieter nicht erfüllt werden, hat der Mieter kein Anspruch auf Rückerstattung der Miete. Es dürfen keine Falschangaben gemacht werden und die Reiseroute darf nicht durch Länder führen, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind. Der Vermieter hat die Pflicht, den Führerausweis und die ID des Mieters bei der Übergabe zu kontrollieren.

Innenreinigung ist Sache des Mieters.

 

Pflichten des Vermieters

Dem Vermieter kommen zudem folgende Pflichten während der Mietdauer zwingend zu und dürfen nicht abweichend geregelt werden:

Das Fahrzeug muss folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen: (i) gültige Motorfahrzeugkontrolle, keine technischen Mängel, fahrtüchtig und verkehrssicher, (ii) die Überlassung des Fahrzeugs an Dritte darf weder gesetzlich noch vertraglich eingeschränkt oder verboten sein (bei geleasten Fahrzeug sind die Leasingbedingungen zu konsultieren), (iii) reguläre Kontrollschilder (keine Garagennummern, etc.), (iv) wird das Fahrzeug nicht über die MyOldtimer-Versicherungslösung versichert, muss das Fahrzeug in der Fahrzeug-Versicherungspolice als Mietfahrzeug definiert sein und (v) die Wartung und Services werden in den vom Fahrzeughersteller empfohlenen Intervallen durchgeführt.

Hinsichtlich des zu vermietenden Fahrzeugs und der Abwicklung des Mietgeschäfts hat der Vermieter darüber hinaus Folgendes zu beachten: (i) Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietgeschäft und der zu vermietende Fahrzeug alle relevanten versicherungs-, zulassungs-, ausrüstungs-, gewerbe- und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt, (ii) der Vermieter muss die Ausstattung des zu vermietenden Fahrzeugs gewährleisten, welche im Fahrzeug-Profil auf der MyOldtimer Plattform angegeben wurde, (iii) Überlassung des Fahrzeugs in fahrtauglichem, verkehrssicheren Zustand mit den vereinbarten Merkmalen, und (iv) das Fahrzeug muss vor Mietbeginn auf seine Fahrtüchtigkeit und die Ausstattung auf seine Funktionsfähigkeit geprüft werden.

Der Vermieter soll Mietanfragen möglichst schnell beantworten, idealerweise innerhalb von 24h.

Bei Übergabe und bei Rückgabe des Fahrzeugs müssen sich alle relevanten und gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente (Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis etc.) im Fahrzeug befinden.

Der Vermieter hat sein Fahrzeugprofil insbesondere seine Eigennutzung stets aktuell zu halten. MyOldtimer haftet nicht für die vom Vermieter im Fahrzeug-Profil gemachten Angaben.

Tritt ein Vermieter vom Mietvertrag zurück, was nur aus wichtigem Grunde erlaubt ist, so schuldet der Vermieter MyOldtimer die gesamte Servicegebühr und hat die Pflicht, MyOldtimer Beweise (Fotos, Rechnungen, Bestätigung der Garage, etc.) vorzulegen.

Aussenreinigung ist Sache des Vermieters.

Bei Nachreinigungen oder Reparaturen gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Bei Reparaturen muss das Alter und der Zustand berücksichtig werden.

MyOldtimer übernimmt keine Gewähr dafür und steht nicht dafür ein, dass die Nutzer der Plattform die einander geschuldeten vertraglichen Pflichten erfüllen oder dazu in der Lage sind und dass die, von ihnen gemachten Angaben, einschliesslich der Identität, richtig und vollständig sind. Dies ist das Risiko der Nutzer. Sollte MyOldtimer in eine Rechtsstreitigkeit (auch vorprozessual) im Zusammenhang mit einem Mietvertrag verwickelt werden, so haften der Vermieter und der Mieter solidarisch für die Kosten, welche MyOldtimer in diesem Zusammenhang anfallen.

 

6.    Zahlungsablauf

Der Mietvertrag kommt immer über den auf der Plattform aufgeführten Mietbetrag zustande. Diese Vorschrift kann von den Parteien des Mietvertrags nicht abgeändert werden. Der Mietbetrag beinhaltet den Vermieteranteil, die MyOldtimer Servicegebühr und die Versicherungsprämie, falls das Fahrzeug über die MyOldtimer-Versicherungslösung versichert ist. Zusätzlich können weitere zahlungspflichtige Optionen im Buchungsprozess dazu gebucht werden. Z.B. zusätzliches Zubehör oder weitere Versicherungen wie die Europaweite Pannenhilfe, oder die Annullation und Reisegepäckversicherung.

Der Mietbetrag ist zahlbar innert 14 Tagen. Kommt der Vertragsschluss weniger als 14 Tage vor Mietbeginn zustande, ist der Betrag spätestens ein Tag vor der Übergabe fällig.

Der Mietbetrag versteht sich immer inklusive Mehrwertsteuer, sofern diese geschuldet ist und auf der Plattform nichts anderes festgelegt wird.

Die Servicegebühr versteht sich immer exklusive MWST.

Ratenzahlung sind individuell möglich ab einem Betrag von CHF 1'000.

Der zu bezahlende Mietbetrag, sowie die Zahlungsmöglichkeiten und weitere Zahlungsmodalitäten werden auf der Plattform geregelt.

Der Mieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Kreditkarte sowie andere Zahlungsmittel, mit welchen er allfällige Zahlungen gemäss diesen AGB tätigt, gültig sind und über die erforderliche Deckung verfügen.

Der Mieter hat den Mietbetrag, in der auf der Plattform dargestellten Weise, an MyOldtimer zu bezahlen. MyOldtimer ist vom Vermieter (Leistungserbringer) beauftragt, das Inkasso der Mietforderung gegenüber dem Mieter (Leistungsempfänger) wahrzunehmen. Der jeweilige Vermieter erteilt den Auftrag zum Inkasso an MyOldtimer gegen eine Servicegebühr von 20% bei Freischaltung des Mietobjekts auf der Plattform. MyOldtimer tritt im Falle eines Inkasso nicht als Vermieter gegenüber dem Mieter auf. MyOldtimer verwaltet dabei den vom Mieter bezahlten Mietbetrag im Namen des Vermieters und verwahrt diesen für den Vermieter auf einem Konto.

Für sämtliche Kosten, die MyOldtimer entstehen, weil der Mieter den geschuldeten Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt, hat der Mieter MyOldtimer vollumfänglich zu entschädigen. Die Servicegebühr steht MyOldtimer für die Erbringung ihrer Leistungen gemäss dem Vertragsverhältnis zu.

Der Vermieter darf einseitig vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter die Zahlungsfrist nicht eingehalten hat. Das Fahrzeug wird dadurch wieder freigegeben.

Erfolgt ein Einspruch wie vorstehend genannt frist- und formgerecht, ist MyOldtimer berechtigt, den bestrittenen Mietbetrag weiterhin treuhänderisch zu verwahren, bis die Zustimmung des Mieters zur Überweisung des Mietbetrages vorliegt, MyOldtimer ein rechtskräftiger Entscheid der zuständigen Behörde überlassen worden ist oder MyOldtimer in guten Treuen zum Schluss kommt, dass das Begehren des Mieters nicht gerechtfertigt war.

Sämtliche allfälligen Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber MyOldtimer, die sich darauf stützen, dass MyOldtimer nicht berechtigt war, den Mietzins trotz Einspruch des Mieters an den Vermieter zu überweisen, sind ausgeschlossen.

Dem Nutzer ist es untersagt, die vorgenannten Bestimmungen dieser Ziff. 9, insbesondere die Servicegebühren, zu umgehen.

 

7.    Vertragsanpassung, Rücktritt & Vertragsaufhebung

Eine getätigte Buchung auf der Plattform ist mit dem Buchungsabschluss verbindlich. Wünscht ein Nutzer danach Änderungen der Buchung oder eine Stornierung der Buchung, so kann er dies direkt über die Plattform anfragen. Der jeweils andere Nutzer ist nicht verpflichtet den Änderungswünschen zuzustimmen. Diese werden nur dann bearbeitet, wenn diese von beiden Nutzern bestätigt wurden. Die Nutzer sind verpflichtet, MyOldtimer umgehend über alle Änderungen zu informieren.

Der einseitige Rücktritt des Mietvertrags ist grundsätzlich nicht möglich. Die Nutzer haben mietvertraglich zu vereinbaren, dass der Rücktritt vom Mietvertrag für beide Parteien nur aus wichtigem Grund (z.B. Unfall/Krankheit, technische Mängel am Fahrzeug) zulässig ist. Der für den Rücktritt massgebliche wichtige Grund ist gegenüber dem jeweiligen Empfänger schriftlich oder per E-Mail sowie gegenüber MyOldtimer per E-Mail an hi@myoldtimer.fun darzulegen. Treten die Nutzer aus wichtigem Grund zurück, so besteht aufgrund der vollständig erbrachten Vermittlungsleistung durch MyOldtimer kein Anspruch auf Rückzahlung der Servicegebühr durch MyOldtimer bzw. hat der Vermieter zu tragen, falls er beweislos zurücktritt.

Der Mieter hat das Recht vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die wesentliche Nutzung (z.B. Klimaanlage oder Servolenkung ist defekt) und das Fahrzeugerlebnis eingeschränkt ist. Ist dies nicht der Fall (z.B. Kratzer und Beulen), kann der Mieter nicht einseitig vom Mietvertrag zurücktreten.

Inwieweit der Mietpreis geschuldet wird, beurteilt sich nach dem Mietvertrag und nach den gesetzlichen Regelungen. Wurden keine Bestimmungen in den individuellen Mietbedingungen des Vermieters vereinbart, so werden folgende Annullierungskosten-Anteile bei (verschuldetem oder unverschuldetem) Vertragsrücktritt durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn durch den Vermieter geltend gemacht. Wir empfehlen dem Mieter den Abschluss einer Annullierungs- und Reisegepäckversicherung, welche während dem Buchungsprozess abgeschlossen werden kann.

Bis 15 Tage vor Mietbeginn: MyOldtimer Servicegebühr* und Versicherungsgebühren;

14 bis 4 Tage vor Mietbeginn: MyOldtimer Servicegebühr*, Versicherungsgebühren und 50% vom Vermieteranteil;

3 Tage bis Mietbeginn: Gesamter Betrag (MyOldtimer Servicegebühr*, Versicherungsgebühren und 100% vom Vermieteranteil).

* MyOldtimer Servicegebühr Mieter (0%-3%) und Vermieter (14%-19%) des Mietbetrags

Fälle höherer Gewalt, wie z.B. Streik, Aufstand, Aufruhr, Ausschreitungen, terroristische Handlungen, Naturkatastrophen, Brände, Pandemien, Epidemien etc., die ausserhalb der vernünftigen Einflussmöglichkeit der Parteien liegen und nach Vertragsabschluss gemäss Ziff. 5. (Mietverhältnis) hiervor eingetreten sind bzw. im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bestanden haben, befreien sowohl den Mieter wie auch den Vermieter für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung (auf die geplante Reise) von ihren Verpflichtungen zur Leistungserbringung gemäss dem Mietvertrag und diesen AGB. Die Parteien geben in diesem Fall der jeweils anderen Partei im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen. Beide Parteien haben ihre jeweiligen Leistungen unter dem Mietvertrag und diesen AGB aber unverzüglich nach Fortfall des Ereignisses wieder aufzunehmen. Hält ein Fall höherer Gewalt mehr als drei aufeinander folgende Monate an, können sowohl der Vermieter wie auch der Mieter den Mietvertrag aus wichtigem Grund auflösen. Diesfalls wird der Vermieteranteil nicht fällig.

 

8.    Bewertungssystem

Jeder Nutzer darf andere Nutzer der Plattform bewerten.

Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Bewertung anderer Nutzer wahrheitsgemässe Aussagen zu machen. Unsachliche, ehrverletzende oder auf andere Weise rechtsverletzende oder unangemessene Kommentare sind untersagt.

Jede Benutzung des Bewertungssystems, die dessen Zweck widerspricht, ist verboten. Hierzu gehören insbesondere Einträge, die durch untereinander verbundene Personen oder nicht existente Personen erfolgen oder Bewertungen von sich selbst.

Die Bewertungen werden von MyOldtimer nicht überprüft. MyOldtimer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Angemessenheit der Bewertungen. MyOldtimer behält sich jedoch vor, Bewertungen oder Kommentare ohne Angabe von Gründen zu löschen.

Im Übrigen gelten die Informationen auf der Plattform zum Bewertungssystem von MyOldtimer.

 

9.    Umgehungsverbot; Sanktionen

Die Nutzer sind verpflichtet, sich an diese AGB sowie die Vermittlungs- und Provisionsstruktur von MyOldtimer zu halten. Eine verbotene Umgehung der Vermittlungs- und Provisionsstruktur liegt insb. dann vor, wenn sich Nutzer, die auf ein Angebot auf der Plattform aufmerksam wurden, direkt miteinander in Verbindung setzen und/oder über die Kommunikationskanäle des Nutzerkontos bei MyOldtimer ihre Kontaktdaten austauschen. Nutzer sind verpflichtet solche Aktivitäten von anderen Nutzern MyOldtimer umgehend zu melden. Zudem ist es allen Nutzern ausdrücklich verboten, einen über die Plattform abgeschlossenen Vertrag zu künden, um ihn danach ausserhalb der Plattform neu abzuschliessen. Im Umgehungsfall ist MyOldtimer berechtigt, die in nachfolgendem Absatz genannten Sanktionen zu ergreifen. Zudem darf MyOldtimer vom jeweiligen Nutzer eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 5'000.- pro Umgehung zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder von anderen rechtlichen Ansprüchen durch MyOldtimer bleibt explizit vorbehalten.

Bestehen Anhaltspunkte, dass der Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter (inklusive Rechte von anderen Nutzern) oder Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen MyOldtimer und dem Nutzer verletzt oder dass ein Nutzer im Bewertungssystem mehrfach negative Bewertungen erhalten hat, kann MyOldtimer folgende Massnahmen nach eigenem freien Ermessen ergreifen: (i) Verwarnung des Nutzers; (ii) Löschung einzelner Einträge; (iii) Vorübergehende Sperrung des Nutzers oder eines Mietvertrags; (iv) Auflösung eines Mietverhältnisses; (v) Endgültige Sperrung des Nutzers oder Löschung seiner Registrierung und fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer. Die Geltendmachung von Schadenersatz- oder anderen rechtlichen Ansprüchen durch MyOldtimer bleibt vorbehalten.

 

10.    Schutz der Urheber- und Markenrechte

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche Elemente auf der MyOldtimer Plattform, etwa Texte, Bilder oder Hörsignale, urheber- und/oder markenrechtlich geschützt sind und ausschliesslich zum privaten Gebrauch heruntergeladen werden dürfen. Insbesondere dürfen diese Elemente vom Nutzer nicht zu kommerziellen Zwecken verbreitet, kopiert, gesendet, geändert oder in anderer Weise genutzt werden.

 

11.    Haftungsbeschränkung und Gewährleistungsausschluss

Die Haftung von MyOldtimer gegenüber dem Nutzer im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, dem Mietvertrag oder der Plattform wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insb. haftet MyOldtimer nicht für Hilfspersonen. Zudem wird jegliche Haftung für mit dem Vertragsverhältnis direkt oder indirekt zusammenhängende Schäden ausgeschlossen, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden.

Die Haftung von MyOldtimer gegenüber dem Nutzer für alle Dienstleistungen, welche nicht von MyOldtimer selber, sondern von einem Vertragspartner von MyOldtimer ausgeführt werden, wird ausgeschlossen.

MyOldtimer ist bemüht, die Plattform unter Berücksichtigung von Wartungsarbeiten und Down Time für Aktualisierungen durchgängig zur Verfügung zu stellen. MyOldtimer gewährleistet jedoch nicht, dass die Leistungen jederzeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen.

MyOldtimer gibt gegenüber dem Nutzer im Zusammenhang mit der Plattform, dem Mietvertrag und dem Vertragsverhältnis keine Gewährleistungen ab und schliesst die allenfalls bestehenden gesetzlichen Gewährleistungen aus. Der Geltungsbereich dieses umfassend zu verstehenden Gewährleistungsausschlusses wird durch die nachfolgenden spezifischen Bestimmungen nicht eingeschränkt.

Die Plattform kann Links enthalten zu Websites von Dritten, auf deren Inhalte MyOldtimer keinen Einfluss hat. Auch für diese fremden Inhalte übernimmt MyOldtimer keine Gewähr.

Die Identität der Nutzer wird anhand von den Eingabefeldern (Name, Adresse, E-Mail, etc.) abgefragt. Aus diesem Grund kann nicht garantiert werden, dass ein Nutzer seine tatsächliche Identität bekannt gibt. Entsprechend hat sich jeder Nutzer von der Identität eines anderen Nutzers selbst zu überzeugen.

 

12.    Schadloshaltung

Der Nutzer stellt MyOldtimer von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte (inklusive andere Nutzer) gegen MyOldtimer geltend machen und die damit zusammenhängen, dass der Nutzer gegen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses verstossen hat. Der Nutzer übernimmt alle für MyOldtimer anfallende Kosten, die aufgrund einer solchen Verletzung von Bestimmungen des Vertragsverhältnisses entstehenden, einschliesslich der für die Rechtsverteidigung (auch vorprozessual) entstehenden Kosten. Allfällige weitergehende Rechte sowie Schadensersatzansprüche von MyOldtimer bleiben unberührt.

 

13.    Kündigung und Änderung des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis tritt entsprechend Ziff. 2. vorstehend in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei per sofort gekündigt werden. Eine Kündigung hat schriftlich (inklusive E-Mail) zu erfolgen. Sie setzt im Falle des Nutzers jedoch voraus, dass keine laufenden oder künftigen Mietverträge bestehen. Details befinden sich auf der Plattform.

Eine Kündigung oder sonstige Auflösung des Vertragsverhältnisses hat insbesondere die folgenden Wirkungen: (i) der Nutzer darf die Plattform nicht mehr benutzen; (ii) der Nutzer kommt in Bezug auf sämtliche noch offenen Beträge gegenüber MyOldtimer sofort in Verzug; (iii) die für den Nutzer von MyOldtimer zu erbringenden Leistungen werden sofort eingestellt; (iv) bei Streitigkeiten zwischen dem Nutzer und einem anderen Nutzer ist MyOldtimer berechtigt, weiterhin gemäss den Bestimmungen des Vertragsverhältnisses vorzugehen; (v) bereits getätigte Zahlungen des Nutzers an MyOldtimer werden dem Nutzer nicht zurückerstattet. Die Plattform enthält weitere Vorgaben.

Änderungen der Bestimmungen des Vertragsverhältnisses, der Dienste von MyOldtimer und von Bearbeitungs- oder sonstigen Gebühren können von MyOldtimer jederzeit und nach freiem Ermessen vorgenommen werden. Sie werden dem Nutzer vor deren Inkrafttreten auf der Plattform angezeigt bzw. via E-Mail mitgeteilt.

Der Nutzer hat die Änderungen nicht zu bestätigen.

 

14.    Schlussbestimmungen

Ungeachtet allenfalls abweichender Bestimmungen des Vertragsverhältnisses ist MyOldtimer jederzeit berechtigt, die Plattform oder die Dienste von MyOldtimer per sofort einzustellen. Eine Benachrichtigung des Nutzers ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Ziff. 13. vorstehend bezüglich der Folgen der Kündigung findet analog Anwendung.

Das Recht zur Zurückhaltung von Zahlungen oder der Verrechnung mit Gegenforderungen steht dem Nutzer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Es entspricht dem Willen der Parteien des Vertragsverhältnisses, selbständig zu bleiben und das Vertragsverhältnis soll nicht zu einer einfachen Gesellschaft oder einer anderen gesellschaftsähnlichen Verbindung zwischen MyOldtimer und dem Nutzer führen.

Ergänzungen, Abänderungen oder die Aufhebung des Vertragsverhältnisses sind nur in Schriftform und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet rechtsgültig. Dies gilt insbesondere auch für diese Schriftformklausel.

Für sämtliche im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erfolgenden Zustellungen ist eine E-Mail ausreichend. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB oder des Vertragsverhältnisses liegt auch bei E-Mails vor.

Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis können nur mit Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf Dritte übertragen werden. Dasselbe gilt bezüglich der Übertragung des gesamten Vertragsverhältnisses auf einen Dritten oder des Eintritts eines Dritten in dieses Vertragsverhältnis.

Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertragsverhältnisses nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil des Vertragsverhältnisses davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel, ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Sollte eine Partei ihr aus dem Vertragsverhältnis zustehende Rechte nicht oder nicht rechtzeitig ausüben, so führt dies nicht zu einer Verwirkung oder einem Verlust dieser Rechte. Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts soll in keinem Fall dazu führen, dass dieses Recht nicht mehr ausgeübt werden kann.

Das Vertragsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und von internationalen Abkommen.

Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, werden ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte am Gerichtsstand des Sitzes von MyOldtimer entschieden.

Grundlage der AGBs ist die deutsche Fassung. Die englische und französische Übersetzung dient lediglich zu Informationszwecken und stellt eine unverbindliche Übersetzung dar.

 

Gerichtsstand ist Zofingen (AG)

01.09.2024