Allgemeine
Geschäfts- und Mietbedingungen der MyOldtimer GmbH
1. Verwendete Begriffe
AGB: Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der MyOldtimer GmbH
Fahrzeug: Umfasst jegliche Fahrzeuge welche über die Website von MyOldtimer
zur Mietung angeboten werden
Mieter: Person, welche ein Fahrzeug über die Website von MyOldtimer
mietet oder Interesse hat ein Fahrzeug über die Website von MyOldtimer zu
mieten
Nutzer: Umfasst sowohl den Vermieter wie auch den Mieter
Vermieter: Halter eines Fahrzeugs, der das Fahrzeug über die Website von
MyOldtimer zur Mietung anbietet
2. Allgemeines
Die MyOldtimer GmbH mit Sitz in Brittnau (nachfolgend "MyOldtimer"
genannt) erbringt über die Website https://www.myoldtimer.fun (nachfolgend
"Plattform" genannt) Leistungen für Nutzer. Diese haben die
Möglichkeit, über die Plattform Mietverträge abzuschliessen (nachfolgend
"Mietvertrag" genannt). MyOldtimer selbst ist nicht Partei dieser
Mietverträge.
Folgende Dokumente sind jedoch Bestandteil des Mietvertrags: (i) das
Übergabeprotokoll, (ii) diese AGB’s, (iii) die Versicherungsbedingungen des
Fahrzeugs bzw. der MyOldtimer-Basler-Versicherung, falls das Fahrzeug über die
Basler versichert ist (nachfolgend
"MyOldtimer-Basler-Versicherungslösung" genannt).
Sämtliche rechtliche Beziehungen zwischen MyOldtimer und dem Nutzer
betreffend den Leistungen von MyOldtimer sind ausschliesslich durch diese AGB
und die Datenschutzbestimmungen von MyOldtimer geregelt. Mit dem Anklicken des
Feldes "Ich habe die AGB und Datenschutzbestimmungen gelesen und bin damit
einverstanden" erklärt sich der Nutzer mit den AGB und den
Datenschutzbestimmung einverstanden und das Vertragsverhältnis zwischen MyOldtimer
und dem Nutzer kommt zustande (nachfolgend "Vertragsverhältnis"
genannt). Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines
Vertragsverhältnisses.
Sämtliche Angaben, die von MyOldtimer ausserhalb des
Vertragsverhältnisses gemacht werden, namentlich auf der Plattform, sind
unverbindlich freibleibend und als blosse Einladung zur Offerte zu verstehen,
sofern dies durch MyOldtimer nicht ausdrücklich anders festgelegt wird.
3. Registrierung des Nutzers
Um ein Fahrzeug zu mieten bzw. vermieten, muss sich jeder Nutzer vor der
vollständigen Inanspruchnahme der Leistungen über die Plattform registrieren.
Die Registrierung ist kostenlos.
Für die Registrierung müssen alle Nutzer mind. folgende Kriterien
erfüllen:
Handlungsfähige natürliche oder juristische Person sein mit Wohnsitz in
der Schweiz. Bei juristischen Personen muss immer mindestens eine
bevollmächtigte natürliche Person angegeben werden;
sämtliche allenfalls im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von MyOldtimer
und/oder der Plattform stehenden Steuern, Gebühren, und Abgaben selbständig zu
deklarieren und zu entrichten; und
Die Registrierung von Ehepaare oder Familien ist möglich. Diese müssen
jedoch immer eine natürliche Person als gemeinsamen Vertreter angeben, welcher
als Vertragspartei auftritt.
Darüber hinaus müssen die Mieter folgende Voraussetzungen erfüllen:
Im Besitz eines in der Schweiz ausgestellten respektive zugelassenen
Führerausweises (Lernfahrausweis genügt nicht) sein. Bei Entzug oder Verlust
des Führerausweises erlischt die Berechtigung zur Nutzung der von MyOldtimer
angebotenen Dienstleistungen, insbesondere die Miete von Fahrzeugen;
zahlungsfähig sein, d.h. in der Lage, die anfallenden Kosten der Miete
vollumfänglich zu tragen;
Inhabers eines Bankkontos einer in der Schweiz zugelassenen Bank sein
(für allfällige Rückerstattungen); und
bei jeder Miete einen ausreichenden Versicherungsschutz abschliessen.
Der Nutzer sichert MyOldtimer zu, dass alle von ihm bei der
Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind und verpflichtet sich
allfällige Änderungen unverzüglich schriftlich an MyOldtimer mitzuteilen. Er
darf keine Pseudonyme oder Künstlernamen verwenden. Bei Falschangaben kann
insb. der Versicherungsschutz nicht gewährleistet werden.
Der Nutzer darf sich nur einmal registrieren. Er ist damit
einverstanden, dass sämtliche mit seinen Zugangsdaten auf der Plattform
getätigten Aktivitäten ihm zugerechnet werden, als wären es seine eigenen. Wenn
die Zugangsdaten des Nutzers durch Dritte missbraucht werden, haftet der Nutzer
wie für seine eigenen Handlungen.
4. Plattform
MyOldtimer bietet den Nutzern über die Plattform die Möglichkeit,
miteinander zu kommunizieren und Mietverträge abzuschliessen. MyOldtimer bietet
grundsätzlich keine eigene Fahrzeug an, sondern vermittelt lediglich
Vertragsschlüsse zwischen den Nutzern. Zu Test-/Werbezwecken kann MyOldtimer
ebenfalls Fahrzeug auf der Plattform aufschalten.
Der Nutzer gewährt MyOldtimer hiermit ein unentgeltliches, nicht
widerrufbares, sachlich, örtlich und zeitlich unbeschränktes, sowie
unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den vom Nutzer auf der Plattform
eingestellten Inhalten (nachfolgend "Nutzer-Inhalte" genannt). Davon
ausgeschlossen sind Personenbilder des Nutzers. MyOldtimer darf die
Nutzer-Inhalte (mit Ausnahme der Personenbilder des Nutzers) - selbst in
veränderter Form - insbesondere auch im Rahmen von Marketing- oder
Promotionszwecken verwenden. Das Nutzungsrecht besteht über die Beendigung des
Vertragsverhältnisses für unbestimmte Zeit fort.
Der Nutzer gewährleistet gegenüber MyOldtimer, dass (i) er alle Rechte
an den Nutzer-Inhalten besitzt, (ii) er, wenn die Nutzer-Inhalte
Eigentumsrechten Dritter unterliegen, über alle notwendigen Lizenzen, Rechte
und Zustimmungen verfügt, um die Nutzer-Inhalte zu veröffentlichen, (iii) die
Nutzer-Inhalte nicht vertraulich, beleidigend, diffamierend, obszön,
pornographisch, unanständig, bedrohend, oder belästigend sind, (iv) die
Nutzer-Inhalte nicht geeignet sind, die Interessen von MyOldtimer zu
beeinträchtigen oder den Ruf von MyOldtimer zu schädigen, und (v) er die
anwendbaren Gesetze vollständig einhält.
MyOldtimer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einem Nutzer
jederzeit (ohne Grundangabe) zu beenden sowie die beschriebenen Leistungen
unter Beachtung der nachstehenden Ziff. 13 jederzeit zu ändern oder
einzustellen. Zudem kann MyOldtimer Fahrzeug jederzeit ohne Begründung ablehnen
und entsprechende Einträge jederzeit löschen.
5. Mietverhältnis
Abschluss des Mietvertrags; Buchungsprozess
Vermieter wie auch Mieter haben keinen Anspruch auf Abschluss eines
Mietvertrags.
Die Rechte und Pflichten aus den Mietverträgen entstehen ausschliesslich
zwischen den Mietern und Vermietern. Für die Erfüllung der Pflichten aus den
Mietverträgen sind ausschliesslich die Mieter und Vermieter verantwortlich.
Sämtliche Verantwortung und Haftung von MyOldtimer in diesem Zusammenhang ist
explizit ausgeschlossen.
Der Buchungsprozess läuft grundsätzlich wie folgt: durch das Einstellen
des Fahrzeugs auf der Plattform bietet der Vermieter sein Fahrzeug
unverbindlich an Dritte zur Vermietung an. Ein Mieter kann einen so angebotenes
Fahrzeug dann unverbindlich anfragen. Akzeptiert der Vermieter die Mietanfrage
(wenn möglich innert 24 Stunden), so kann der Mieter die Buchung des Fahrzeugs
abschliessen (nachfolgend "Buchungsabschluss" oder
"Vertragsschluss" genannt).
Eine Ausnahme zum vorgenannten Buchungsprozess besteht, wenn ein Fahrzeug
auf der Plattform mit einem Blitz-Symbol gekennzeichnet ist. In diesem Fall ist
die sog. "Sofort-Buchungsfunktion" aktiviert und der Mieter kann, den
durch den Vermieter angebotenes Fahrzeug, direkt online buchen, d.h. der
Vermieter bietet das Fahrzeug verbindlich an Dritte zur Vermietung an und der
Buchungsabschluss bzw. Vertragsschluss erfolgt in diesem Fall direkt bei der
Buchung durch den Mieter.
In jedem Fall ist jede getätigte Buchung auf der Plattform jeweils mit
dem Buchungsabschluss verbindlich (vgl. Ziff. 7 hiernach betreffend
Vertragsanpassung, Rücktritt und Vertragsaufhebung).
Nach Buchungsabschluss hat der Mieter den fälligen Betrag direkt online
mit Karte zu bezahlen.
Mieter und Vermieter werden sobald der vollständige Mietbetrag bei
MyOldtimer eingegangen ist, über den Abschluss des Mietvertrages durch ein
Buchungsbestätigungsmail (inkl. Mietvertrag und Übergabeprotokoll) von
MyOldtimer orientiert.
Mietbedingungen
Diese Mietbedingungen regeln die Vermietung bzw. Mietung eines Fahrzeugs
und sind integraler Bestandteil eines jeden Mietvertrags. Grundsätzlich können
die Vermieter eigene Mietbedingungen auf der Plattform definieren, welche im
jeweiligen Fahrzeug-Profil ersichtlich sind. Diese eigenen Mietbedingungen
dürfen den nachfolgenden zwingenden Bestimmungen aber nicht widersprechen.
Ansonsten können sie als nichtig betrachtet werden.
Die folgenden Bestimmungen gelten bei Mietverträgen zwischen dem
Vermieter und dem Mieter zwingend, dürfen also nicht abweichend vereinbart
werden:
Der Mietbetrag inkl. Servicegebühr sind vom Mieter an MyOldtimer,
entsprechend den Angaben auf der Plattform, vor der Abholung des Fahrzeugs zu
bezahlen. Ist der Mietbetrag inkl. Servicegebühr bei MyOldtimer nicht
fristgemäss eingegangen, ist der entsprechende Mietvertrag ungültig und das Fahrzeug
darf vom Vermieter dem Mieter nicht überlassen werden.
Dem Vermieter und Mieter ist es nicht erlaubt, das auf der Plattform
angefragte Mietgeschäft, ausserhalb von MyOldtimer zu tätigen.
Die Mietdauer ist immer in Anzahl Tagen berechnet. Die Übergabe des Fahrzeugs
findet normalerweise morgens und die Rückgabe nachmittags statt. Vermieter
können einen früherer Übergabe bzw. spätere Rückgabe kostenpflichtig anbieten.
Die Mindestdauer der Miete ist im Fahrzeug-Profil ersichtlich. Die Dauer des
Mietvertrags darf ausschliesslich über die Plattform verändert oder angepasst
werden. Wird die Mietdauer verlängert bzw. erhöht sich der Mietbetrag, so ist MyOldtimer
darüber zu informieren, damit die Versicherung auf das entsprechende Datum
verlängert werden kann und dazu berechtigt, auf den Differenzbetrag eine
weitere Servicegebühr zu erheben. Diese Anpassung ist in jedem Fall im
Mietvertrag schriftlich festzuhalten.
Der Mietvertrag wird auf eine feste Zeitdauer abgeschlossen. Deshalb
gibt es einen festen Mietpreis pro Tag und Saison. Der Mietpreis pro Tag ist
durch den Vermieter festzusetzen. Dabei hat er Folgendes zu beachten: Es gibt
einen Preis, der jeweils für die Hauptsaison (Juli-August), Nebensaison
(Mai-Juni und September-Oktober) und Vorsaison (November-April) gültig ist. Im
Mietpreis sind die Versicherungskosten (Teil- oder Vollkasko und
Haftpflichtversicherung) bereits enthalten. Ordentliche Kündigungsmöglichkeiten
oder ein einseitiger Rücktritt vom Mietvertrag bestehen nicht.
Bei Fahrzeugen, die eine MyOldtimer-Basler-Versicherungslösung haben,
tritt die Versicherungsdeckung ab der vereinbarten Übergabezeit in Kraft und
erlischt nach der vereinbarten Rückgabezeit. Diese ist im Mietvertrag
ersichtlich.
Der Selbstbehalt liegt je nach Fahrzeug zwischen CHF 0.- und 3’000.-
(siehe Mietbedingungen im Fahrzeug-Profil). Ist das Fahrzeug über die
MyOldtimer-Basler-Versicherungslösung versichert, ist der Selbstbehalt CHF
200.- pro Schadenfall.
Der Mieter hat dem Vermieter für die Überlassung des Fahrzeugs eine
Kaution in mindestens der Höhe des Selbstbehaltes der Kaskoversicherung zu
entrichten. Die Kaution ist bei Übergabe des Fahrzeugs vom Mieter direkt dem
Vermieter zu übergeben. Bei mehreren Schadensereignissen am Fahrzeug ist der
Vermieter zudem berechtigt, die Summe aller Selbstbehalte dem Mieter in
Rechnung zu stellen. MyOldtimer ist weder für die Verwaltung von Kautionen,
noch für etwaige vom Vermieter geltend gemachte Ansprüche verantwortlich. Wird
die Kaution vom Vermieter nicht eingefordert, trägt er das Risiko, den
Selbstbehalt im Schadenfall selber tragen zu müssen.
Die Kaution wird wie folgt geregelt:
Fahrzeug welche die MyOldtimer-Basler-Versicherungslösung haben: bei
gedeckten Schäden über die Versicherung ist der Vermieter verpflichtet, die
Kaution vollumfänglich dem Mieter zurückzuerstatten. Die Basler wird den
Selbstbehalt der Versicherung vom Mieter einfordern. Bei ungedeckten Schäden,
darf der Vermieter die Kaution max. zwei Monate zurückbehalten, bis das
Fahrzeug wieder in Stand gestellt wurde.
Fahrzeug mit eigener Versicherungslösung: bei gedeckten wie aber auch
ungedeckten Schäden am Fahrzeug, darf der Vermieter die Kaution max. zwei
Monate zurückbehalten, da der Selbstbehalt bei ihm eingefordert wird.
Ort der Übergabe und der Rückgabe sowie die Anzahl Tageskilometer können
durch die Parteien vereinbart werden. Mangels einer Vereinbarung hat die
Übergabe bzw. Rückgabe des Fahrzeugs beim Vermieter zu erfolgen, und weitere
Bedingungen sind den Mietbedingungen des Fahrzeugs zu entnehmen.
Bei der Übergabe des Fahrzeugs ist zwingend der Mietvertrag inklusive
Übergabeprotokoll vom Mieter und dem Vermieter wahrheitsgetreu zu
vervollständigen und zu unterzeichnen. Wird dies nicht gemacht, kann der
Versicherungsschutz nicht garantiert werden. Mieter und Vermieter müssen eine
Kopie dieses Dokuments sorgfältig aufbewahren. Weiter hat der Vermieter den
Mieter bei der Übergabe eine Einweisung in das Fahrzeug zu geben und ihn auf
spezielle Dinge aufmerksam zu machen.
Übergibt der Vermieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt
oder mit Mängeln/Schäden, welche die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Nutzung
ausschliessen oder erheblich beeinträchtigen, so ist der Mieter verpflichtet MyOldtimer
innerhalb 24h schriftlich (Email genügt) zu informieren, braucht das Fahrzeug
nicht anzunehmen und kann vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der
Mietbetrag nicht zu bezahlen, und MyOldtimer wird den entsprechenden Betrag
gemäss den Angaben auf der Plattform an die berechtigten Personen überweisen.
Sämtliche weiteren Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, insbesondere
Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatzvornahme, sind ausgeschlossen.
Innerhalb fünf Arbeitstage nach Mietbeginn überweist MyOldtimer– sofern
der Mieter sich nicht schriftlich bei MyOldtimer gemeldet hat – den Vermieteranteil
auf das Konto des Vermieters. Bei kommerziellen Vermietern kann die Überweisung
bereits vor Mietantritt erfolgen. Gleiches gilt im Stornierungsfall.
Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter bzgl. der Versicherung des Fahrzeugs
auf Anfrage korrekt und wahrheitsgetreu zu informieren. Während der Mietdauer
hat der Vermieter zudem auf Anfragen vom Mieter in angemessener Zeit zu
antworten.
Bei Fahrzeugen, bei denen die MyOldtimer-Basler-Versicherungslösung in
Kraft tritt, gehen die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Basler
jederzeit vor.
Der Vermieter kann für Verluste oder Schäden, die dem Mieter oder
Dritten infolge einer Panne oder eines Unfalls, oder im Zusammenhang mit dem
Betrieb des gemieteten Fahrzeuges entstehen, nicht haftbar gemacht werden. MyOldtimer
empfiehlt den Abschluss der Pannenhilfe im Buchungsprozess, falls diese beim
Fahrzeug nicht inklusive ist. Für den Fall, dass das gemietete Fahrzeug in der
Zeit zwischen Abschluss und Mietbeginn infolge eines unverschuldeten Vorfalles
seitens des Vermieters ausfällt, bemüht sich MyOldtimer ein Ersatzfahrzeug zu
stellen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Gelingt MyOldtimer das nicht, hat
der Mieter das Recht vom Vertrag zurückzutreten und erhält vollumfänglich den
Mietbetrag zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Bonusverluste der Fahrzeugversicherung des Fahrzeugs gehen zulasten des
Mieters.
Kam es auf der Reise zu einem Pannenfall ohne Verschulden des Mieters,
so ist der Vermieter verpflichtet seinen Anteil für die ausgefallene Zeit dem
Mieter pro rata zurückzuerstatten.
Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietdauer entstanden
sind, insbesondere wenn die Versicherungsgesellschaft aufgrund des Verschuldens
des Mieters berechtigt ist, ihre Leistungen zu kürzen oder zu verweigern. Diese
Fälle können in den allgemeinen Versicherungsvereinbarungen nachgelesen werden.
Dadurch entstandene Bonusverluste der Fahrzeugversicherung des Fahrzeugs können
zulasten des Mieters gehen. Die gesamten Kosten (Schäden und Bonusverlust)
können im Einzelfall den im Fahrzeug-Profil angegebenen Selbstbehalt
übersteigen.
Es gilt das Prinzip, dass Dinge, die durch Verschleiss kaputt gehen
(Motor, Lichtmaschine, etc.) vom Vermieter getragen werden und Teile, die durch
Fehlverhalten vom Mieter kaputt gehen (unsachgemässe Bedienung) vom Mieter
getragen werden. Davon ausgeschlossen ist das in den Mietbedingungen von MyOldtimer
erwähnte Verbrauchsmaterial. Der Mieter haftet insbesondere wenn die
Versicherungsgesellschaft aufgrund des Verschuldens des Mieters berechtigt ist,
ihre Leistungen zu kürzen oder zu verweigern. Diese Fälle können in den
allgemeinen Versicherungsvereinbarungen nachgelesen werden. Dadurch entstandene
Bonusverluste der Fahrzeugversicherung gehen zu Lasten des Mieters.
Bei Unstimmigkeiten, Streitereien oder Forderungen, muss die fordernde
Partei Beweise (Fotos, Rechnungen, etc.) an MyOldtimer bzw. an die andere
Partei vorlegen können.
Bei Härtefällen, bei Mängel/Schäden des Fahrzeugs kann MyOldtimer einen
unabhängigen Fachexperten beauftragen den Mangel/Schaden aufzunehmen und zu
bewerten. Die dafür entstandenen Kosten werden zu je 50% dem Vermieter und
Mieter verrechnet.
Eine vorzeitige Fahrzeug-Rückgabe des Mieters oder das Nichterreichen
der vereinbarten Gesamtkilometer berechtigt nicht zu einer Mietreduktion.
Wurde bei der Mietanfrage durch den Mieter eine maximale
Tageskilometerzahl bestimmt, kann der Vermieter dem Mieter für allfällige
Mehrkilometer mit max. CHF 5.- pro Mehrkilometer in Rechnung stellen.
Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt in sauberem und
fahrbereitem Zustand, vollgetankt, mit aufgefülltem Kühler,
Wasser-/Treibstofftank und Ölstand. Eine notwendige Nachreinigung bei Rückgabe
kann vom Vermieter mit max. CHF 100.- pro Stunde in Rechnung gestellt werden.
Bei normaler Verschmutzung darf die Nachreinigung CHF 300.- nicht übersteigen.
Der Mieter hat dem Vermieter das Fahrzeug rechtzeitig zurückzubringen.
Im Falle verspäteter Rückgabe kann der Vermieter zusätzlich CHF 50.- pro Stunde
verrechnen. Bei der Rückgabe hat der Vermieter das Fahrzeug zu kontrollieren
und beide Parteien haben das Übergabeprotokoll auszufüllen und zu
unterzeichnen. Sollten verdeckte oder unbemerkte Mängel/Schäden, die der Mieter
verursacht hat, erst nach der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Vermieter
festgestellt werden, so hat der Vermieter das Recht, dem Mieter den
Reparaturaufwand in Rechnung zu stellen. Die Meldung des Vermieters muss
schriftlich (E-Mail genügt) bis spätestens 48 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs
an den Mieter und an MyOldtimer (hi@myoldtimer.fun) erfolgen.
Bei ordnungsgemässer Rückgabe des Fahrzeugs ist die Kaution dem Mieter
innerhalb von 48h zurückzugeben.
Fahrzeuge auf der Plattform können mit einem GPS Ortungssystem
ausgestattet sein.
Pflichten des Mieters
Zudem kommen dem Mieter folgende Pflichten während der Mietdauer
zwingend zu, dürfen also nicht abweichend geregelt werden:
Mieter müssen alle Fahrer dem Vermieter vor Reiseantritt bekannt geben
und im Mietvertrag aufführen.
Mit Starten des Fahrzeugs respektive dem Losfahren haftet der Mieter für
Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind.
Das Fahrzeug und deren Ausstattung innert 24 Stunden nach Übergabe zu
prüfen und allfällige Mängel schriftlich (E-Mail genügt) gegenüber dem
Vermieter und MyOldtimer anzuzeigen (hi@myoldtimer.fun). Für später angezeigte
Mängel sind Schadenersatz- oder Mietzinsherabsetzungsansprüche des Mieters
ausgeschlossen.
Sämtliche Verbrauchskosten während der Mietdauer (Treibstoff, Autobahn,
Fährverbindungen etc.) gehen zulasten des Mieters.
Jederzeitige Beachtung der Verkehrsregeln und anderer gesetzlichen
Vorgaben im Zusammenhang mit der Miete. Der Mieter erklärt ausdrücklich,
sämtliche Verkehrsbussen während der Mietdauer zu bezahlen bzw. den Vermieter
vollumfänglich dafür zu entschädigen. In diesem Fall ist MyOldtimer berechtigt,
den zuständigen Behörden auf deren Verlangen die Angaben des Mieters offen zu
legen.
Der Mieter soll sorgfältig das Fahrzeug behandeln, insbesondere durch
schonende, rücksichtsvolle, umweltfreundliche Nutzung sowie defensive und
vorausschauende Fahrweise. Bei mangelhaftem Unterhalt oder unsachgemässer
Behandlung des Fahrzeugs während der Mietdauer, trägt der Mieter die volle
Verantwortung und die entstandenen Kosten.
Mieter dürfen mit dem Fahrzeug nicht in nicht versicherte Länder fahren
(siehe AVB der jeweiligen Versicherung).
Mieter dürfen das Fahrzeug nicht in einem durch Alkohol, Medikamente,
oder Drogen beeinträchtigten Zustand oder in einem sonstigen, die
Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen Zustand (z.B. Übermüdung oder Erkrankung) zu
führen.
Bei einem Pannenfall eines über die MyOldtimer-Basler-Versicherung
gedeckten Fahrzeugs, ist gemäss «Versicherung für Mieter» Seite vorzugehen. Ist
der Pannenschutz bereits beim Fahrzeug inbegriffen oder ist der Mieter als
Person versichert, so ist der Mieter verpflichtet schnellstmöglich diesen
Pannendienst zu kontaktieren. Hat das Fahrzeug keinen Pannenschutz und der
Mieter im Buchungsprozess die Pannenhilfe nicht dazu gebucht, muss der Mieter
die mit der Panne verbundenen Kosten selber tragen. Auf jeden Fall ist der
Vermieter im Pannenfall umgehend zu informieren.
Unverzügliche Benachrichtigung des Vermieters, Ausfüllen des
Europäischen Unfallprotokolls und allenfalls Benachrichtigung der örtlichen
Polizei bei Auftreten eines irgendwie gearteten Unfalls/Schadens am Fahrzeug
beispielsweise durch Unfall oder Diebstahl während der Mietzeit. Bei einem
Unfall/Schaden eines über die MyOldtimer-Basler-Versicherung gedeckten
Fahrzeugs, ist gemäss «Versicherung für Mieter» Seite vorzugehen. Bei allen
anderen Fahrzeug, ist der Vermieter und seine Fahrzeugversicherung umgehend zu
verständigen.
Beachtung der technischen Vorschriften und der Betriebsanleitung, insb.
regelmässige Überprüfung von Öl- und Wasserstand und Reifendruck, sowie
Verbrauchsmaterial. Allgemeines Verbrauchsmaterial während der Mietdauer
(Motorenöl, Scheibenwischerwasser etc.) gehen zu Lasten des Mieters.
Das Fahrzeug sauber zu halten und keine Tiere im Fahrzeug zu haben und
nicht im Fahrzeug zu rauchen (ausser dies ist vom Vermieter ausdrücklich
erlaubt).
Sicherung des Fahrzeugs gegen Diebstahl (Fenster und Türen müssen bei
Verlassen des Fahrzeugs geschlossen sein und ordnungsmässig verriegelt werden).
Das Fahrzeug im Rahmen des Mietvertrages selber zu führen und ihn nicht
an Dritte weiterzugeben (ausser zugelassene Zusatzfahrer) oder
weiterzuvermieten.
Das Fahrzeug nicht mit Gegenständen zu beladen, welche die Nutzlast
überschreiten, die Sicherheit beeinträchtigen oder das Fahrzeug beschädigen.
Das Fahrzeug nicht für Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen oder
ähnlichem zu benutzen und auf Rennstrecken, Trainingsgeländen, Rundkursen sowie
bei Wettbewerben im Gelände zu verwenden.
Die weiteren Ausschlüsse der allgemeinen Versicherungsbedingungen des Fahrzeugs
zu beachten.
Das Fahrzeug nicht für Taxifahren zu verwenden, um andere Fahrzeuge zu
ziehen oder zu bewegen, Gefahrenstofftransport, Demonstrationen oder
Kundgebungen oder als Werbeträger.
Keine optischen oder technischen Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen
sowie eigenmächtig Reparaturen vorzunehmen. Werden Reparaturen notwendig, um
die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen
diese vom Mieter nur mit Einwilligung des Vermieters an einen qualifizierten
Fachbetrieb in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden, sofern nicht
ein Verschulden des Mieters vorliegt, gegen Vorlage der Originalbelege vom
Vermieter zurückerstattet.
Das Fahrzeug nicht auslösen oder auf sich oder eine andere Person
einlösen.
Der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll müssen zwingend bei der
Übergabe und Rücknahme von Mieter und Vermieter unterschrieben werden.
Wenn die Mietbedingungen des Fahrzeuges (Ausweis-Kategorie,
Mindestalter, etc.) vom Mieter nicht erfüllt werden, hat der Mieter kein
Anspruch auf Rückerstattung der Miete. Es dürfen keine Falschangaben gemacht
werden und die Reiseroute darf nicht durch Länder führen, die nicht durch die
Versicherung abgedeckt sind. Der Vermieter hat die Pflicht, den Führerausweis
und die ID des Mieters bei der Übergabe zu kontrollieren.
Innenreinigung ist Sache des Mieters.
Pflichten des Vermieters
Dem Vermieter kommen zudem folgende Pflichten während der Mietdauer
zwingend zu und dürfen nicht abweichend geregelt werden:
Das Fahrzeug muss folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen: (i)
gültige Motorfahrzeugkontrolle, keine technischen Mängel, fahrtüchtig und
verkehrssicher, (ii) die Überlassung des Fahrzeugs an Dritte darf weder
gesetzlich noch vertraglich eingeschränkt oder verboten sein (bei geleasten Fahrzeug
sind die Leasingbedingungen zu konsultieren), (iii) reguläre Kontrollschilder
(keine Garagennummern, etc.), (iv) wird das Fahrzeug nicht über die
MyOldtimer-Basler-Versicherungslösung versichert, muss das Fahrzeug in der
Fahrzeug-Versicherungspolice als Mietfahrzeug definiert sein und (v) die Wartung
und Services werden in den vom Fahrzeughersteller empfohlenen Intervallen
durchgeführt.
Hinsichtlich des zu vermietenden Fahrzeugs und der Abwicklung des
Mietgeschäfts hat der Vermieter darüber hinaus Folgendes zu beachten: (i) Der
Vermieter gewährleistet, dass das Mietgeschäft und der zu vermietende Fahrzeug
alle relevanten versicherungs-, zulassungs-, ausrüstungs-, gewerbe- und
steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt, (ii) der Vermieter muss die Ausstattung
des zu vermietenden Fahrzeugs gewährleisten, welche im Fahrzeug-Profil auf der MyOldtimer
Plattform angegeben wurde, (iii) Überlassung des Fahrzeugs in fahrtauglichem,
verkehrssicheren Zustand mit den vereinbarten Merkmalen, und (iv) das Fahrzeug
muss vor Mietbeginn auf seine Fahrtüchtigkeit und die Ausstattung auf seine
Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Der Vermieter soll Mietanfragen möglichst schnell beantworten,
idealerweise innerhalb von 24h.
Bei Übergabe und bei Rückgabe des Fahrzeugs müssen sich alle relevanten
und gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente (Fahrzeugausweis,
Versicherungsnachweis etc.) im Fahrzeug befinden.
Der Vermieter hat sein Fahrzeugprofil insbesondere seine Eigennutzung
stets aktuell zu halten. MyOldtimer haftet nicht für die vom Vermieter im Fahrzeug-Profil
gemachten Angaben.
Tritt ein Vermieter vom Mietvertrag zurück, was nur aus wichtigem Grunde
erlaubt ist, so schuldet der Vermieter MyOldtimer die gesamte Servicegebühr und
hat die Pflicht, MyOldtimer Beweise (Fotos, Rechnungen, Bestätigung der Garage,
etc.) vorzulegen.
Aussenreinigung ist Sache des Vermieters.
Bei Nachreinigungen oder Reparaturen gilt das Prinzip der
Verhältnismässigkeit. Bei Reparaturen muss das Alter und der Zustand
berücksichtig werden.
MyOldtimer übernimmt keine Gewähr dafür und steht nicht dafür ein, dass
die Nutzer der Plattform die einander geschuldeten vertraglichen Pflichten
erfüllen oder dazu in der Lage sind und dass die, von ihnen gemachten Angaben,
einschliesslich der Identität, richtig und vollständig sind. Dies ist das
Risiko der Nutzer. Sollte MyOldtimer in eine Rechtsstreitigkeit (auch
vorprozessual) im Zusammenhang mit einem Mietvertrag verwickelt werden, so
haften der Vermieter und der Mieter solidarisch für die Kosten, welche MyOldtimer
in diesem Zusammenhang anfallen.
6. Zahlungsablauf
Der Mietvertrag kommt immer über den auf der Plattform aufgeführten
Mietbetrag zustande. Diese Vorschrift kann von den Parteien des Mietvertrags
nicht abgeändert werden. Der Mietbetrag beinhaltet den Vermieteranteil, die MyOldtimer
Servicegebühr und die Versicherungsprämie, falls das Fahrzeug über die
MyOldtimer-Basler-Versicherungslösung versichert ist. Zusätzlich können weitere
zahlungspflichtige Optionen im Buchungsprozess dazu gebucht werden. Z.B.
zusätzliches Zubehör oder weitere Versicherungen wie die Europaweite
Pannenhilfe, oder die Annullation und Reisegepäckversicherung.
Der Mietbetrag ist zahlbar innert 14 Tagen. Kommt der Vertragsschluss
weniger als 14 Tage vor Mietbeginn zustande, ist der Betrag spätestens ein Tag
vor der Übergabe fällig.
Der Mietbetrag versteht sich immer inklusive Mehrwertsteuer, sofern
diese geschuldet ist und auf der Plattform nichts anderes festgelegt wird.
Die Servicegebühr versteht sich immer exklusive MWST.
Ratenzahlung sind individuell möglich ab einem Betrag von CHF 1'000.
Der zu bezahlende Mietbetrag, sowie die Zahlungsmöglichkeiten und
weitere Zahlungsmodalitäten werden auf der Plattform geregelt.
Der Mieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Kreditkarte sowie
andere Zahlungsmittel, mit welchen er allfällige Zahlungen gemäss diesen AGB
tätigt, gültig sind und über die erforderliche Deckung verfügen.
Der Mieter hat den Mietbetrag, in der auf der Plattform dargestellten
Weise, an MyOldtimer zu bezahlen. MyOldtimer ist vom Vermieter
(Leistungserbringer) beauftragt, das Inkasso der Mietforderung gegenüber dem
Mieter (Leistungsempfänger) wahrzunehmen. Der jeweilige Vermieter erteilt den
Auftrag zum Inkasso an MyOldtimer gegen eine Servicegebühr von 20% bei
Freischaltung des Mietobjekts auf der Plattform. MyOldtimer tritt im Falle
eines Inkasso nicht als Vermieter gegenüber dem Mieter auf. MyOldtimer
verwaltet dabei den vom Mieter bezahlten Mietbetrag im Namen des Vermieters und
verwahrt diesen für den Vermieter auf einem Konto.
Für sämtliche Kosten, die MyOldtimer entstehen, weil der Mieter den
geschuldeten Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt, hat der Mieter MyOldtimer
vollumfänglich zu entschädigen. Die Servicegebühr steht MyOldtimer für die
Erbringung ihrer Leistungen gemäss dem Vertragsverhältnis zu.
Der Vermieter darf einseitig vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter
die Zahlungsfrist nicht eingehalten hat. Das Fahrzeug wird dadurch wieder
freigegeben.
Erfolgt ein Einspruch wie vorstehend genannt frist- und formgerecht, ist
MyOldtimer berechtigt, den bestrittenen Mietbetrag weiterhin treuhänderisch zu
verwahren, bis die Zustimmung des Mieters zur Überweisung des Mietbetrages
vorliegt, MyOldtimer ein rechtskräftiger Entscheid der zuständigen Behörde
überlassen worden ist oder MyOldtimer in guten Treuen zum Schluss kommt, dass
das Begehren des Mieters nicht gerechtfertigt war.
Sämtliche allfälligen Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber MyOldtimer,
die sich darauf stützen, dass MyOldtimer nicht berechtigt war, den Mietzins
trotz Einspruch des Mieters an den Vermieter zu überweisen, sind
ausgeschlossen.
Dem Nutzer ist es untersagt, die vorgenannten Bestimmungen dieser Ziff.
9, insbesondere die Servicegebühren, zu umgehen.
7. Vertragsanpassung, Rücktritt &
Vertragsaufhebung
Eine getätigte Buchung auf der Plattform ist mit dem Buchungsabschluss
verbindlich. Wünscht ein Nutzer danach Änderungen der Buchung oder eine
Stornierung der Buchung, so kann er dies direkt über die Plattform anfragen.
Der jeweils andere Nutzer ist nicht verpflichtet den Änderungswünschen
zuzustimmen. Diese werden nur dann bearbeitet, wenn diese von beiden Nutzern
bestätigt wurden. Die Nutzer sind verpflichtet, MyOldtimer umgehend über alle
Änderungen zu informieren.
Der einseitige Rücktritt des Mietvertrags ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Nutzer haben mietvertraglich zu vereinbaren, dass der Rücktritt vom
Mietvertrag für beide Parteien nur aus wichtigem Grund (z.B. Unfall/Krankheit,
technische Mängel am Fahrzeug) zulässig ist. Der für den Rücktritt massgebliche
wichtige Grund ist gegenüber dem jeweiligen Empfänger schriftlich oder per E-Mail
sowie gegenüber MyOldtimer per E-Mail an hi@myoldtimer.fun darzulegen. Treten
die Nutzer aus wichtigem Grund zurück, so besteht aufgrund der vollständig
erbrachten Vermittlungsleistung durch MyOldtimer kein Anspruch auf Rückzahlung
der Servicegebühr durch MyOldtimer bzw. hat der Vermieter zu tragen, falls er
beweislos zurücktritt.
Der Mieter hat das Recht vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die
wesentliche Nutzung (z.B. Klimaanlage oder Servolenkung ist defekt) und das Fahrzeugerlebnis
eingeschränkt ist. Ist dies nicht der Fall (z.B. Kratzer und Beulen), kann der Mieter
nicht einseitig vom Mietvertrag zurücktreten.
Inwieweit der Mietpreis geschuldet wird, beurteilt sich nach dem
Mietvertrag und nach den gesetzlichen Regelungen. Wurden keine Bestimmungen in
den individuellen Mietbedingungen des Vermieters vereinbart, so werden folgende
Annullierungskosten-Anteile bei (verschuldetem oder unverschuldetem)
Vertragsrücktritt durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn durch den
Vermieter geltend gemacht. Wir empfehlen dem Mieter den Abschluss einer
Annullierungs- und Reisegepäckversicherung, welche während dem Buchungsprozess
abgeschlossen werden kann.
Bis 15 Tage vor Mietbeginn: MyOldtimer Servicegebühr* und
Versicherungsgebühren;
14 bis 4 Tage vor Mietbeginn: MyOldtimer Servicegebühr*,
Versicherungsgebühren und 50% vom Vermieteranteil;
3 Tage bis Mietbeginn: Gesamter Betrag (MyOldtimer Servicegebühr*,
Versicherungsgebühren und 100% vom Vermieteranteil).
* MyOldtimer Servicegebühr Mieter (0%-3%) und Vermieter (14%-19%) des
Mietbetrags
8. Bewertungssystem
Jeder Nutzer darf andere Nutzer der Plattform bewerten.
Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Bewertung anderer Nutzer
wahrheitsgemässe Aussagen zu machen. Unsachliche, ehrverletzende oder auf
andere Weise rechtsverletzende oder unangemessene Kommentare sind untersagt.
Jede Benutzung des Bewertungssystems, die dessen Zweck widerspricht, ist
verboten. Hierzu gehören insbesondere Einträge, die durch untereinander
verbundene Personen oder nicht existente Personen erfolgen oder Bewertungen von
sich selbst.
Die Bewertungen werden von MyOldtimer nicht überprüft. MyOldtimer
übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Angemessenheit der Bewertungen.
MyOldtimer behält sich jedoch vor, Bewertungen oder Kommentare ohne Angabe von
Gründen zu löschen.
Im Übrigen gelten die Informationen auf der Plattform zum
Bewertungssystem von MyOldtimer.
9. Umgehungsverbot; Sanktionen
Die Nutzer sind verpflichtet, sich an diese AGB sowie die Vermittlungs-
und Provisionsstruktur von MyOldtimer zu halten. Eine verbotene Umgehung der
Vermittlungs- und Provisionsstruktur liegt insb. dann vor, wenn sich Nutzer,
die auf ein Angebot auf der Plattform aufmerksam wurden, direkt miteinander in
Verbindung setzen und/oder über die Kommunikationskanäle des Nutzerkontos bei MyOldtimer
ihre Kontaktdaten austauschen. Nutzer sind verpflichtet solche Aktivitäten von
anderen Nutzern MyOldtimer umgehend zu melden. Zudem ist es allen Nutzern
ausdrücklich verboten, einen über die Plattform abgeschlossenen Vertrag zu
künden, um ihn danach ausserhalb der Plattform neu abzuschliessen. Im
Umgehungsfall ist MyOldtimer berechtigt, die in nachfolgendem Absatz genannten
Sanktionen zu ergreifen. Zudem darf MyOldtimer vom jeweiligen Nutzer eine
Konventionalstrafe in Höhe von CHF 5'000.- pro Umgehung zu verlangen. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder von anderen
rechtlichen Ansprüchen durch MyOldtimer bleibt explizit vorbehalten.
Bestehen Anhaltspunkte, dass der Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte
Dritter (inklusive Rechte von anderen Nutzern) oder Bestimmungen des
Vertragsverhältnisses zwischen MyOldtimer und dem Nutzer verletzt oder dass ein
Nutzer im Bewertungssystem mehrfach negative Bewertungen erhalten hat, kann MyOldtimer
folgende Massnahmen nach eigenem freien Ermessen ergreifen: (i) Verwarnung des
Nutzers; (ii) Löschung einzelner Einträge; (iii) Vorübergehende Sperrung des
Nutzers oder eines Mietvertrags; (iv) Auflösung eines Mietverhältnisses; (v)
Endgültige Sperrung des Nutzers oder Löschung seiner Registrierung und
fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer. Die
Geltendmachung von Schadenersatz- oder anderen rechtlichen Ansprüchen durch MyOldtimer
bleibt vorbehalten.
10. Schutz der Urheber- und Markenrechte
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche Elemente auf der MyOldtimer
Plattform, etwa Texte, Bilder oder Hörsignale, urheber- und/oder
markenrechtlich geschützt sind und ausschliesslich zum privaten Gebrauch
heruntergeladen werden dürfen. Insbesondere dürfen diese Elemente vom Nutzer
nicht zu kommerziellen Zwecken verbreitet, kopiert, gesendet, geändert oder in
anderer Weise genutzt werden.
11. Haftungsbeschränkung und Gewährleistungsausschluss
Die Haftung von MyOldtimer gegenüber dem Nutzer im Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis, dem Mietvertrag oder der Plattform wird soweit gesetzlich
zulässig ausgeschlossen. Insb. haftet MyOldtimer nicht für Hilfspersonen. Zudem
wird jegliche Haftung für mit dem Vertragsverhältnis direkt oder indirekt
zusammenhängende Schäden ausgeschlossen, unabhängig davon, aus welchem
Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden.
Die Haftung von MyOldtimer gegenüber dem Nutzer für alle
Dienstleistungen, welche nicht von MyOldtimer selber, sondern von einem
Vertragspartner von MyOldtimer ausgeführt werden, wird ausgeschlossen.
MyOldtimer ist bemüht, die Plattform unter Berücksichtigung von
Wartungsarbeiten und Down Time für Aktualisierungen durchgängig zur Verfügung
zu stellen. MyOldtimer gewährleistet jedoch nicht, dass die Leistungen
jederzeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung
stehen.
MyOldtimer gibt gegenüber dem Nutzer im Zusammenhang mit der Plattform,
dem Mietvertrag und dem Vertragsverhältnis keine Gewährleistungen ab und
schliesst die allenfalls bestehenden gesetzlichen Gewährleistungen aus. Der
Geltungsbereich dieses umfassend zu verstehenden Gewährleistungsausschlusses
wird durch die nachfolgenden spezifischen Bestimmungen nicht eingeschränkt.
Die Plattform kann Links enthalten zu Websites von Dritten, auf deren
Inhalte MyOldtimer keinen Einfluss hat. Auch für diese fremden Inhalte
übernimmt MyOldtimer keine Gewähr.
Die Identität der Nutzer wird anhand von den Eingabefeldern (Name,
Adresse, E-Mail, etc.) abgefragt. Aus diesem Grund kann nicht garantiert
werden, dass ein Nutzer seine tatsächliche Identität bekannt gibt. Entsprechend
hat sich jeder Nutzer von der Identität eines anderen Nutzers selbst zu
überzeugen.
12. Schadloshaltung
Der Nutzer stellt MyOldtimer von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte
(inklusive andere Nutzer) gegen MyOldtimer geltend machen und die damit
zusammenhängen, dass der Nutzer gegen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses
verstossen hat. Der Nutzer übernimmt alle für MyOldtimer anfallende Kosten, die
aufgrund einer solchen Verletzung von Bestimmungen des Vertragsverhältnisses
entstehenden, einschliesslich der für die Rechtsverteidigung (auch
vorprozessual) entstehenden Kosten. Allfällige weitergehende Rechte sowie
Schadensersatzansprüche von MyOldtimer bleiben unberührt.
13. Kündigung und Änderung des
Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis tritt entsprechend Ziff. 2.3 vorstehend in Kraft
und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei per sofort gekündigt
werden. Eine Kündigung hat schriftlich (inklusive E-Mail) zu erfolgen. Sie
setzt im Falle des Nutzers jedoch voraus, dass keine laufenden oder künftigen
Mietverträge bestehen. Details befinden sich auf der Plattform.
Eine Kündigung oder sonstige Auflösung des Vertragsverhältnisses hat
insbesondere die folgenden Wirkungen: (i) der Nutzer darf die Plattform nicht
mehr benutzen; (ii) der Nutzer kommt in Bezug auf sämtliche noch offenen
Beträge gegenüber MyOldtimer sofort in Verzug; (iii) die für den Nutzer von MyOldtimer
zu erbringenden Leistungen werden sofort eingestellt; (iv) bei Streitigkeiten
zwischen dem Nutzer und einem anderen Nutzer ist MyOldtimer berechtigt,
weiterhin gemäss den Bestimmungen des Vertragsverhältnisses vorzugehen; (v)
bereits getätigte Zahlungen des Nutzers an MyOldtimer werden dem Nutzer nicht
zurückerstattet. Die Plattform enthält weitere Vorgaben.
Änderungen der Bestimmungen des Vertragsverhältnisses, der Dienste von MyOldtimer
und von Bearbeitungs- oder sonstigen Gebühren können von MyOldtimer jederzeit
und nach freiem Ermessen vorgenommen werden. Sie werden dem Nutzer vor deren
Inkrafttreten auf der Plattform angezeigt bzw. via E-Mail mitgeteilt.
Der Nutzer hat die Änderungen nicht zu bestätigen.
14. Schlussbestimmungen
Ungeachtet allenfalls abweichender Bestimmungen des
Vertragsverhältnisses ist MyOldtimer jederzeit berechtigt, die Plattform oder
die Dienste von MyOldtimer per sofort einzustellen. Eine Benachrichtigung des
Nutzers ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Ziff. 13.3 vorstehend
bezüglich der Folgen der Kündigung findet analog Anwendung.
Das Recht zur Zurückhaltung von Zahlungen oder der Verrechnung mit
Gegenforderungen steht dem Nutzer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Es entspricht dem Willen der Parteien des Vertragsverhältnisses,
selbständig zu bleiben und das Vertragsverhältnis soll nicht zu einer einfachen
Gesellschaft oder einer anderen gesellschaftsähnlichen Verbindung zwischen MyOldtimer
und dem Nutzer führen.
Ergänzungen, Abänderungen oder die Aufhebung des Vertragsverhältnisses
sind nur in Schriftform und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet
rechtsgültig. Dies gilt insbesondere auch für diese Schriftformklausel.
Für sämtliche im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erfolgenden
Zustellungen ist eine E-Mail ausreichend. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB
oder des Vertragsverhältnisses liegt auch bei E-Mails vor.
Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis können nur mit
Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf Dritte übertragen werden.
Dasselbe gilt bezüglich der Übertragung des gesamten Vertragsverhältnisses auf
einen Dritten oder des Eintritts eines Dritten in dieses Vertragsverhältnis.
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertragsverhältnisses
nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil des
Vertragsverhältnisses davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder
Unwirksamkeit einer Klausel, ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Sollte eine Partei ihr aus dem Vertragsverhältnis zustehende Rechte
nicht oder nicht rechtzeitig ausüben, so führt dies nicht zu einer Verwirkung
oder einem Verlust dieser Rechte. Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung
eines Rechts soll in keinem Fall dazu führen, dass dieses Recht nicht mehr
ausgeübt werden kann.
Das Vertragsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht,
unter Ausschluss der Kollisionsnormen und von internationalen Abkommen.
Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder in
Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschliesslich dessen Gültigkeit,
Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, werden ausschliesslich durch die
ordentlichen Gerichte am Gerichtsstand des Sitzes von MyOldtimer entschieden.
Grundlage der AGBs ist die deutsche Fassung. Die englische und
französische Übersetzung dient lediglich zu Informationszwecken und stellt eine
unverbindliche Übersetzung dar.
Gerichtsstand ist Zofingen (AG)
01.06.2020
1. Verwendete Begriffe
AGB: Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der MyOldtimer GmbH
Fahrzeug: Umfasst jegliche Fahrzeuge welche über die Website von MyOldtimer zur Mietung angeboten werden
Mieter: Person, welche ein Fahrzeug über die Website von MyOldtimer mietet oder Interesse hat ein Fahrzeug über die Website von MyOldtimer zu mieten
Nutzer: Umfasst sowohl den Vermieter wie auch den Mieter
Vermieter: Halter eines Fahrzeugs, der das Fahrzeug über die Website von MyOldtimer zur Mietung anbietet
2. Allgemeines
Die MyOldtimer GmbH mit Sitz in Brittnau (nachfolgend "MyOldtimer" genannt) erbringt über die Website https://www.myoldtimer.fun (nachfolgend "Plattform" genannt) Leistungen für Nutzer. Diese haben die Möglichkeit, über die Plattform Mietverträge abzuschliessen (nachfolgend "Mietvertrag" genannt). MyOldtimer selbst ist nicht Partei dieser Mietverträge.
Folgende Dokumente sind jedoch Bestandteil des Mietvertrags: (i) das Übergabeprotokoll, (ii) diese AGB’s, (iii) die Versicherungsbedingungen des Fahrzeugs bzw. der MyOldtimer-Basler-Versicherung, falls das Fahrzeug über die Basler versichert ist (nachfolgend "MyOldtimer-Basler-Versicherungslösung" genannt).
Sämtliche rechtliche Beziehungen zwischen MyOldtimer und dem Nutzer betreffend den Leistungen von MyOldtimer sind ausschliesslich durch diese AGB und die Datenschutzbestimmungen von MyOldtimer geregelt. Mit dem Anklicken des Feldes "Ich habe die AGB und Datenschutzbestimmungen gelesen und bin damit einverstanden" erklärt sich der Nutzer mit den AGB und den Datenschutzbestimmung einverstanden und das Vertragsverhältnis zwischen MyOldtimer und dem Nutzer kommt zustande (nachfolgend "Vertragsverhältnis" genannt). Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertragsverhältnisses.
Sämtliche Angaben, die von MyOldtimer ausserhalb des Vertragsverhältnisses gemacht werden, namentlich auf der Plattform, sind unverbindlich freibleibend und als blosse Einladung zur Offerte zu verstehen, sofern dies durch MyOldtimer nicht ausdrücklich anders festgelegt wird.
3. Registrierung des Nutzers
Um ein Fahrzeug zu mieten bzw. vermieten, muss sich jeder Nutzer vor der vollständigen Inanspruchnahme der Leistungen über die Plattform registrieren. Die Registrierung ist kostenlos.
Für die Registrierung müssen alle Nutzer mind. folgende Kriterien erfüllen:
Handlungsfähige natürliche oder juristische Person sein mit Wohnsitz in der Schweiz. Bei juristischen Personen muss immer mindestens eine bevollmächtigte natürliche Person angegeben werden;
sämtliche allenfalls im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von MyOldtimer und/oder der Plattform stehenden Steuern, Gebühren, und Abgaben selbständig zu deklarieren und zu entrichten; und
Die Registrierung von Ehepaare oder Familien ist möglich. Diese müssen jedoch immer eine natürliche Person als gemeinsamen Vertreter angeben, welcher als Vertragspartei auftritt.
Darüber hinaus müssen die Mieter folgende Voraussetzungen erfüllen:
Im Besitz eines in der Schweiz ausgestellten respektive zugelassenen Führerausweises (Lernfahrausweis genügt nicht) sein. Bei Entzug oder Verlust des Führerausweises erlischt die Berechtigung zur Nutzung der von MyOldtimer angebotenen Dienstleistungen, insbesondere die Miete von Fahrzeugen;
zahlungsfähig sein, d.h. in der Lage, die anfallenden Kosten der Miete vollumfänglich zu tragen;
Inhabers eines Bankkontos einer in der Schweiz zugelassenen Bank sein (für allfällige Rückerstattungen); und
bei jeder Miete einen ausreichenden Versicherungsschutz abschliessen.
Der Nutzer sichert MyOldtimer zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind und verpflichtet sich allfällige Änderungen unverzüglich schriftlich an MyOldtimer mitzuteilen. Er darf keine Pseudonyme oder Künstlernamen verwenden. Bei Falschangaben kann insb. der Versicherungsschutz nicht gewährleistet werden.
Der Nutzer darf sich nur einmal registrieren. Er ist damit einverstanden, dass sämtliche mit seinen Zugangsdaten auf der Plattform getätigten Aktivitäten ihm zugerechnet werden, als wären es seine eigenen. Wenn die Zugangsdaten des Nutzers durch Dritte missbraucht werden, haftet der Nutzer wie für seine eigenen Handlungen.
4. Plattform
MyOldtimer bietet den Nutzern über die Plattform die Möglichkeit, miteinander zu kommunizieren und Mietverträge abzuschliessen. MyOldtimer bietet grundsätzlich keine eigene Fahrzeug an, sondern vermittelt lediglich Vertragsschlüsse zwischen den Nutzern. Zu Test-/Werbezwecken kann MyOldtimer ebenfalls Fahrzeug auf der Plattform aufschalten.
Der Nutzer gewährt MyOldtimer hiermit ein unentgeltliches, nicht widerrufbares, sachlich, örtlich und zeitlich unbeschränktes, sowie unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den vom Nutzer auf der Plattform eingestellten Inhalten (nachfolgend "Nutzer-Inhalte" genannt). Davon ausgeschlossen sind Personenbilder des Nutzers. MyOldtimer darf die Nutzer-Inhalte (mit Ausnahme der Personenbilder des Nutzers) - selbst in veränderter Form - insbesondere auch im Rahmen von Marketing- oder Promotionszwecken verwenden. Das Nutzungsrecht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses für unbestimmte Zeit fort.
Der Nutzer gewährleistet gegenüber MyOldtimer, dass (i) er alle Rechte an den Nutzer-Inhalten besitzt, (ii) er, wenn die Nutzer-Inhalte Eigentumsrechten Dritter unterliegen, über alle notwendigen Lizenzen, Rechte und Zustimmungen verfügt, um die Nutzer-Inhalte zu veröffentlichen, (iii) die Nutzer-Inhalte nicht vertraulich, beleidigend, diffamierend, obszön, pornographisch, unanständig, bedrohend, oder belästigend sind, (iv) die Nutzer-Inhalte nicht geeignet sind, die Interessen von MyOldtimer zu beeinträchtigen oder den Ruf von MyOldtimer zu schädigen, und (v) er die anwendbaren Gesetze vollständig einhält.
MyOldtimer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einem Nutzer jederzeit (ohne Grundangabe) zu beenden sowie die beschriebenen Leistungen unter Beachtung der nachstehenden Ziff. 13 jederzeit zu ändern oder einzustellen. Zudem kann MyOldtimer Fahrzeug jederzeit ohne Begründung ablehnen und entsprechende Einträge jederzeit löschen.
5. Mietverhältnis
Abschluss des Mietvertrags; Buchungsprozess
Vermieter wie auch Mieter haben keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags.
Die Rechte und Pflichten aus den Mietverträgen entstehen ausschliesslich zwischen den Mietern und Vermietern. Für die Erfüllung der Pflichten aus den Mietverträgen sind ausschliesslich die Mieter und Vermieter verantwortlich. Sämtliche Verantwortung und Haftung von MyOldtimer in diesem Zusammenhang ist explizit ausgeschlossen.
Der Buchungsprozess läuft grundsätzlich wie folgt: durch das Einstellen des Fahrzeugs auf der Plattform bietet der Vermieter sein Fahrzeug unverbindlich an Dritte zur Vermietung an. Ein Mieter kann einen so angebotenes Fahrzeug dann unverbindlich anfragen. Akzeptiert der Vermieter die Mietanfrage (wenn möglich innert 24 Stunden), so kann der Mieter die Buchung des Fahrzeugs abschliessen (nachfolgend "Buchungsabschluss" oder "Vertragsschluss" genannt).
Eine Ausnahme zum vorgenannten Buchungsprozess besteht, wenn ein Fahrzeug auf der Plattform mit einem Blitz-Symbol gekennzeichnet ist. In diesem Fall ist die sog. "Sofort-Buchungsfunktion" aktiviert und der Mieter kann, den durch den Vermieter angebotenes Fahrzeug, direkt online buchen, d.h. der Vermieter bietet das Fahrzeug verbindlich an Dritte zur Vermietung an und der Buchungsabschluss bzw. Vertragsschluss erfolgt in diesem Fall direkt bei der Buchung durch den Mieter.
In jedem Fall ist jede getätigte Buchung auf der Plattform jeweils mit dem Buchungsabschluss verbindlich (vgl. Ziff. 7 hiernach betreffend Vertragsanpassung, Rücktritt und Vertragsaufhebung).
Nach Buchungsabschluss hat der Mieter den fälligen Betrag direkt online mit Karte zu bezahlen.
Mieter und Vermieter werden sobald der vollständige Mietbetrag bei MyOldtimer eingegangen ist, über den Abschluss des Mietvertrages durch ein Buchungsbestätigungsmail (inkl. Mietvertrag und Übergabeprotokoll) von MyOldtimer orientiert.
Mietbedingungen
Diese Mietbedingungen regeln die Vermietung bzw. Mietung eines Fahrzeugs und sind integraler Bestandteil eines jeden Mietvertrags. Grundsätzlich können die Vermieter eigene Mietbedingungen auf der Plattform definieren, welche im jeweiligen Fahrzeug-Profil ersichtlich sind. Diese eigenen Mietbedingungen dürfen den nachfolgenden zwingenden Bestimmungen aber nicht widersprechen. Ansonsten können sie als nichtig betrachtet werden.
Die folgenden Bestimmungen gelten bei Mietverträgen zwischen dem Vermieter und dem Mieter zwingend, dürfen also nicht abweichend vereinbart werden:
Der Mietbetrag inkl. Servicegebühr sind vom Mieter an MyOldtimer, entsprechend den Angaben auf der Plattform, vor der Abholung des Fahrzeugs zu bezahlen. Ist der Mietbetrag inkl. Servicegebühr bei MyOldtimer nicht fristgemäss eingegangen, ist der entsprechende Mietvertrag ungültig und das Fahrzeug darf vom Vermieter dem Mieter nicht überlassen werden.
Dem Vermieter und Mieter ist es nicht erlaubt, das auf der Plattform angefragte Mietgeschäft, ausserhalb von MyOldtimer zu tätigen.
Die Mietdauer ist immer in Anzahl Tagen berechnet. Die Übergabe des Fahrzeugs findet normalerweise morgens und die Rückgabe nachmittags statt. Vermieter können einen früherer Übergabe bzw. spätere Rückgabe kostenpflichtig anbieten. Die Mindestdauer der Miete ist im Fahrzeug-Profil ersichtlich. Die Dauer des Mietvertrags darf ausschliesslich über die Plattform verändert oder angepasst werden. Wird die Mietdauer verlängert bzw. erhöht sich der Mietbetrag, so ist MyOldtimer darüber zu informieren, damit die Versicherung auf das entsprechende Datum verlängert werden kann und dazu berechtigt, auf den Differenzbetrag eine weitere Servicegebühr zu erheben. Diese Anpassung ist in jedem Fall im Mietvertrag schriftlich festzuhalten.
Der Mietvertrag wird auf eine feste Zeitdauer abgeschlossen. Deshalb gibt es einen festen Mietpreis pro Tag und Saison. Der Mietpreis pro Tag ist durch den Vermieter festzusetzen. Dabei hat er Folgendes zu beachten: Es gibt einen Preis, der jeweils für die Hauptsaison (Juli-August), Nebensaison (Mai-Juni und September-Oktober) und Vorsaison (November-April) gültig ist. Im Mietpreis sind die Versicherungskosten (Teil- oder Vollkasko und Haftpflichtversicherung) bereits enthalten. Ordentliche Kündigungsmöglichkeiten oder ein einseitiger Rücktritt vom Mietvertrag bestehen nicht.
Bei Fahrzeugen, die eine MyOldtimer-Basler-Versicherungslösung haben, tritt die Versicherungsdeckung ab der vereinbarten Übergabezeit in Kraft und erlischt nach der vereinbarten Rückgabezeit. Diese ist im Mietvertrag ersichtlich.
Der Selbstbehalt liegt je nach Fahrzeug zwischen CHF 0.- und 3’000.- (siehe Mietbedingungen im Fahrzeug-Profil). Ist das Fahrzeug über die MyOldtimer-Basler-Versicherungslösung versichert, ist der Selbstbehalt CHF 200.- pro Schadenfall.
Der Mieter hat dem Vermieter für die Überlassung des Fahrzeugs eine Kaution in mindestens der Höhe des Selbstbehaltes der Kaskoversicherung zu entrichten. Die Kaution ist bei Übergabe des Fahrzeugs vom Mieter direkt dem Vermieter zu übergeben. Bei mehreren Schadensereignissen am Fahrzeug ist der Vermieter zudem berechtigt, die Summe aller Selbstbehalte dem Mieter in Rechnung zu stellen. MyOldtimer ist weder für die Verwaltung von Kautionen, noch für etwaige vom Vermieter geltend gemachte Ansprüche verantwortlich. Wird die Kaution vom Vermieter nicht eingefordert, trägt er das Risiko, den Selbstbehalt im Schadenfall selber tragen zu müssen.
Die Kaution wird wie folgt geregelt:
Fahrzeug welche die MyOldtimer-Basler-Versicherungslösung haben: bei gedeckten Schäden über die Versicherung ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution vollumfänglich dem Mieter zurückzuerstatten. Die Basler wird den Selbstbehalt der Versicherung vom Mieter einfordern. Bei ungedeckten Schäden, darf der Vermieter die Kaution max. zwei Monate zurückbehalten, bis das Fahrzeug wieder in Stand gestellt wurde.
Fahrzeug mit eigener Versicherungslösung: bei gedeckten wie aber auch ungedeckten Schäden am Fahrzeug, darf der Vermieter die Kaution max. zwei Monate zurückbehalten, da der Selbstbehalt bei ihm eingefordert wird.
Ort der Übergabe und der Rückgabe sowie die Anzahl Tageskilometer können durch die Parteien vereinbart werden. Mangels einer Vereinbarung hat die Übergabe bzw. Rückgabe des Fahrzeugs beim Vermieter zu erfolgen, und weitere Bedingungen sind den Mietbedingungen des Fahrzeugs zu entnehmen.
Bei der Übergabe des Fahrzeugs ist zwingend der Mietvertrag inklusive Übergabeprotokoll vom Mieter und dem Vermieter wahrheitsgetreu zu vervollständigen und zu unterzeichnen. Wird dies nicht gemacht, kann der Versicherungsschutz nicht garantiert werden. Mieter und Vermieter müssen eine Kopie dieses Dokuments sorgfältig aufbewahren. Weiter hat der Vermieter den Mieter bei der Übergabe eine Einweisung in das Fahrzeug zu geben und ihn auf spezielle Dinge aufmerksam zu machen.
Übergibt der Vermieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder mit Mängeln/Schäden, welche die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Nutzung ausschliessen oder erheblich beeinträchtigen, so ist der Mieter verpflichtet MyOldtimer innerhalb 24h schriftlich (Email genügt) zu informieren, braucht das Fahrzeug nicht anzunehmen und kann vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Mietbetrag nicht zu bezahlen, und MyOldtimer wird den entsprechenden Betrag gemäss den Angaben auf der Plattform an die berechtigten Personen überweisen. Sämtliche weiteren Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatzvornahme, sind ausgeschlossen.
Innerhalb fünf Arbeitstage nach Mietbeginn überweist MyOldtimer– sofern der Mieter sich nicht schriftlich bei MyOldtimer gemeldet hat – den Vermieteranteil auf das Konto des Vermieters. Bei kommerziellen Vermietern kann die Überweisung bereits vor Mietantritt erfolgen. Gleiches gilt im Stornierungsfall.
Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter bzgl. der Versicherung des Fahrzeugs auf Anfrage korrekt und wahrheitsgetreu zu informieren. Während der Mietdauer hat der Vermieter zudem auf Anfragen vom Mieter in angemessener Zeit zu antworten.
Bei Fahrzeugen, bei denen die MyOldtimer-Basler-Versicherungslösung in Kraft tritt, gehen die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Basler jederzeit vor.
Der Vermieter kann für Verluste oder Schäden, die dem Mieter oder Dritten infolge einer Panne oder eines Unfalls, oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Fahrzeuges entstehen, nicht haftbar gemacht werden. MyOldtimer empfiehlt den Abschluss der Pannenhilfe im Buchungsprozess, falls diese beim Fahrzeug nicht inklusive ist. Für den Fall, dass das gemietete Fahrzeug in der Zeit zwischen Abschluss und Mietbeginn infolge eines unverschuldeten Vorfalles seitens des Vermieters ausfällt, bemüht sich MyOldtimer ein Ersatzfahrzeug zu stellen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Gelingt MyOldtimer das nicht, hat der Mieter das Recht vom Vertrag zurückzutreten und erhält vollumfänglich den Mietbetrag zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Bonusverluste der Fahrzeugversicherung des Fahrzeugs gehen zulasten des Mieters.
Kam es auf der Reise zu einem Pannenfall ohne Verschulden des Mieters, so ist der Vermieter verpflichtet seinen Anteil für die ausgefallene Zeit dem Mieter pro rata zurückzuerstatten.
Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, insbesondere wenn die Versicherungsgesellschaft aufgrund des Verschuldens des Mieters berechtigt ist, ihre Leistungen zu kürzen oder zu verweigern. Diese Fälle können in den allgemeinen Versicherungsvereinbarungen nachgelesen werden. Dadurch entstandene Bonusverluste der Fahrzeugversicherung des Fahrzeugs können zulasten des Mieters gehen. Die gesamten Kosten (Schäden und Bonusverlust) können im Einzelfall den im Fahrzeug-Profil angegebenen Selbstbehalt übersteigen.
Es gilt das Prinzip, dass Dinge, die durch Verschleiss kaputt gehen (Motor, Lichtmaschine, etc.) vom Vermieter getragen werden und Teile, die durch Fehlverhalten vom Mieter kaputt gehen (unsachgemässe Bedienung) vom Mieter getragen werden. Davon ausgeschlossen ist das in den Mietbedingungen von MyOldtimer erwähnte Verbrauchsmaterial. Der Mieter haftet insbesondere wenn die Versicherungsgesellschaft aufgrund des Verschuldens des Mieters berechtigt ist, ihre Leistungen zu kürzen oder zu verweigern. Diese Fälle können in den allgemeinen Versicherungsvereinbarungen nachgelesen werden. Dadurch entstandene Bonusverluste der Fahrzeugversicherung gehen zu Lasten des Mieters.
Bei Unstimmigkeiten, Streitereien oder Forderungen, muss die fordernde Partei Beweise (Fotos, Rechnungen, etc.) an MyOldtimer bzw. an die andere Partei vorlegen können.
Bei Härtefällen, bei Mängel/Schäden des Fahrzeugs kann MyOldtimer einen unabhängigen Fachexperten beauftragen den Mangel/Schaden aufzunehmen und zu bewerten. Die dafür entstandenen Kosten werden zu je 50% dem Vermieter und Mieter verrechnet.
Eine vorzeitige Fahrzeug-Rückgabe des Mieters oder das Nichterreichen der vereinbarten Gesamtkilometer berechtigt nicht zu einer Mietreduktion.
Wurde bei der Mietanfrage durch den Mieter eine maximale Tageskilometerzahl bestimmt, kann der Vermieter dem Mieter für allfällige Mehrkilometer mit max. CHF 5.- pro Mehrkilometer in Rechnung stellen.
Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt in sauberem und fahrbereitem Zustand, vollgetankt, mit aufgefülltem Kühler, Wasser-/Treibstofftank und Ölstand. Eine notwendige Nachreinigung bei Rückgabe kann vom Vermieter mit max. CHF 100.- pro Stunde in Rechnung gestellt werden. Bei normaler Verschmutzung darf die Nachreinigung CHF 300.- nicht übersteigen.
Der Mieter hat dem Vermieter das Fahrzeug rechtzeitig zurückzubringen. Im Falle verspäteter Rückgabe kann der Vermieter zusätzlich CHF 50.- pro Stunde verrechnen. Bei der Rückgabe hat der Vermieter das Fahrzeug zu kontrollieren und beide Parteien haben das Übergabeprotokoll auszufüllen und zu unterzeichnen. Sollten verdeckte oder unbemerkte Mängel/Schäden, die der Mieter verursacht hat, erst nach der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Vermieter festgestellt werden, so hat der Vermieter das Recht, dem Mieter den Reparaturaufwand in Rechnung zu stellen. Die Meldung des Vermieters muss schriftlich (E-Mail genügt) bis spätestens 48 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs an den Mieter und an MyOldtimer (hi@myoldtimer.fun) erfolgen.
Bei ordnungsgemässer Rückgabe des Fahrzeugs ist die Kaution dem Mieter innerhalb von 48h zurückzugeben.
Fahrzeuge auf der Plattform können mit einem GPS Ortungssystem ausgestattet sein.
Pflichten des Mieters
Zudem kommen dem Mieter folgende Pflichten während der Mietdauer zwingend zu, dürfen also nicht abweichend geregelt werden:
Mieter müssen alle Fahrer dem Vermieter vor Reiseantritt bekannt geben und im Mietvertrag aufführen.
Mit Starten des Fahrzeugs respektive dem Losfahren haftet der Mieter für Schäden, die nicht im Übergabeprotokoll aufgeführt sind.
Das Fahrzeug und deren Ausstattung innert 24 Stunden nach Übergabe zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich (E-Mail genügt) gegenüber dem Vermieter und MyOldtimer anzuzeigen (hi@myoldtimer.fun). Für später angezeigte Mängel sind Schadenersatz- oder Mietzinsherabsetzungsansprüche des Mieters ausgeschlossen.
Sämtliche Verbrauchskosten während der Mietdauer (Treibstoff, Autobahn, Fährverbindungen etc.) gehen zulasten des Mieters.
Jederzeitige Beachtung der Verkehrsregeln und anderer gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Miete. Der Mieter erklärt ausdrücklich, sämtliche Verkehrsbussen während der Mietdauer zu bezahlen bzw. den Vermieter vollumfänglich dafür zu entschädigen. In diesem Fall ist MyOldtimer berechtigt, den zuständigen Behörden auf deren Verlangen die Angaben des Mieters offen zu legen.
Der Mieter soll sorgfältig das Fahrzeug behandeln, insbesondere durch schonende, rücksichtsvolle, umweltfreundliche Nutzung sowie defensive und vorausschauende Fahrweise. Bei mangelhaftem Unterhalt oder unsachgemässer Behandlung des Fahrzeugs während der Mietdauer, trägt der Mieter die volle Verantwortung und die entstandenen Kosten.
Mieter dürfen mit dem Fahrzeug nicht in nicht versicherte Länder fahren (siehe AVB der jeweiligen Versicherung).
Mieter dürfen das Fahrzeug nicht in einem durch Alkohol, Medikamente, oder Drogen beeinträchtigten Zustand oder in einem sonstigen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen Zustand (z.B. Übermüdung oder Erkrankung) zu führen.
Bei einem Pannenfall eines über die MyOldtimer-Basler-Versicherung gedeckten Fahrzeugs, ist gemäss «Versicherung für Mieter» Seite vorzugehen. Ist der Pannenschutz bereits beim Fahrzeug inbegriffen oder ist der Mieter als Person versichert, so ist der Mieter verpflichtet schnellstmöglich diesen Pannendienst zu kontaktieren. Hat das Fahrzeug keinen Pannenschutz und der Mieter im Buchungsprozess die Pannenhilfe nicht dazu gebucht, muss der Mieter die mit der Panne verbundenen Kosten selber tragen. Auf jeden Fall ist der Vermieter im Pannenfall umgehend zu informieren.
Unverzügliche Benachrichtigung des Vermieters, Ausfüllen des Europäischen Unfallprotokolls und allenfalls Benachrichtigung der örtlichen Polizei bei Auftreten eines irgendwie gearteten Unfalls/Schadens am Fahrzeug beispielsweise durch Unfall oder Diebstahl während der Mietzeit. Bei einem Unfall/Schaden eines über die MyOldtimer-Basler-Versicherung gedeckten Fahrzeugs, ist gemäss «Versicherung für Mieter» Seite vorzugehen. Bei allen anderen Fahrzeug, ist der Vermieter und seine Fahrzeugversicherung umgehend zu verständigen.
Beachtung der technischen Vorschriften und der Betriebsanleitung, insb. regelmässige Überprüfung von Öl- und Wasserstand und Reifendruck, sowie Verbrauchsmaterial. Allgemeines Verbrauchsmaterial während der Mietdauer (Motorenöl, Scheibenwischerwasser etc.) gehen zu Lasten des Mieters.
Das Fahrzeug sauber zu halten und keine Tiere im Fahrzeug zu haben und nicht im Fahrzeug zu rauchen (ausser dies ist vom Vermieter ausdrücklich erlaubt).
Sicherung des Fahrzeugs gegen Diebstahl (Fenster und Türen müssen bei Verlassen des Fahrzeugs geschlossen sein und ordnungsmässig verriegelt werden).
Das Fahrzeug im Rahmen des Mietvertrages selber zu führen und ihn nicht an Dritte weiterzugeben (ausser zugelassene Zusatzfahrer) oder weiterzuvermieten.
Das Fahrzeug nicht mit Gegenständen zu beladen, welche die Nutzlast überschreiten, die Sicherheit beeinträchtigen oder das Fahrzeug beschädigen.
Das Fahrzeug nicht für Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen oder ähnlichem zu benutzen und auf Rennstrecken, Trainingsgeländen, Rundkursen sowie bei Wettbewerben im Gelände zu verwenden.
Die weiteren Ausschlüsse der allgemeinen Versicherungsbedingungen des Fahrzeugs zu beachten.
Das Fahrzeug nicht für Taxifahren zu verwenden, um andere Fahrzeuge zu ziehen oder zu bewegen, Gefahrenstofftransport, Demonstrationen oder Kundgebungen oder als Werbeträger.
Keine optischen oder technischen Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen sowie eigenmächtig Reparaturen vorzunehmen. Werden Reparaturen notwendig, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen diese vom Mieter nur mit Einwilligung des Vermieters an einen qualifizierten Fachbetrieb in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden, sofern nicht ein Verschulden des Mieters vorliegt, gegen Vorlage der Originalbelege vom Vermieter zurückerstattet.
Das Fahrzeug nicht auslösen oder auf sich oder eine andere Person einlösen.
Der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll müssen zwingend bei der Übergabe und Rücknahme von Mieter und Vermieter unterschrieben werden.
Wenn die Mietbedingungen des Fahrzeuges (Ausweis-Kategorie, Mindestalter, etc.) vom Mieter nicht erfüllt werden, hat der Mieter kein Anspruch auf Rückerstattung der Miete. Es dürfen keine Falschangaben gemacht werden und die Reiseroute darf nicht durch Länder führen, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind. Der Vermieter hat die Pflicht, den Führerausweis und die ID des Mieters bei der Übergabe zu kontrollieren.
Innenreinigung ist Sache des Mieters.
Pflichten des Vermieters
Dem Vermieter kommen zudem folgende Pflichten während der Mietdauer zwingend zu und dürfen nicht abweichend geregelt werden:
Das Fahrzeug muss folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen: (i) gültige Motorfahrzeugkontrolle, keine technischen Mängel, fahrtüchtig und verkehrssicher, (ii) die Überlassung des Fahrzeugs an Dritte darf weder gesetzlich noch vertraglich eingeschränkt oder verboten sein (bei geleasten Fahrzeug sind die Leasingbedingungen zu konsultieren), (iii) reguläre Kontrollschilder (keine Garagennummern, etc.), (iv) wird das Fahrzeug nicht über die MyOldtimer-Basler-Versicherungslösung versichert, muss das Fahrzeug in der Fahrzeug-Versicherungspolice als Mietfahrzeug definiert sein und (v) die Wartung und Services werden in den vom Fahrzeughersteller empfohlenen Intervallen durchgeführt.
Hinsichtlich des zu vermietenden Fahrzeugs und der Abwicklung des Mietgeschäfts hat der Vermieter darüber hinaus Folgendes zu beachten: (i) Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietgeschäft und der zu vermietende Fahrzeug alle relevanten versicherungs-, zulassungs-, ausrüstungs-, gewerbe- und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllt, (ii) der Vermieter muss die Ausstattung des zu vermietenden Fahrzeugs gewährleisten, welche im Fahrzeug-Profil auf der MyOldtimer Plattform angegeben wurde, (iii) Überlassung des Fahrzeugs in fahrtauglichem, verkehrssicheren Zustand mit den vereinbarten Merkmalen, und (iv) das Fahrzeug muss vor Mietbeginn auf seine Fahrtüchtigkeit und die Ausstattung auf seine Funktionsfähigkeit geprüft werden.
Der Vermieter soll Mietanfragen möglichst schnell beantworten, idealerweise innerhalb von 24h.
Bei Übergabe und bei Rückgabe des Fahrzeugs müssen sich alle relevanten und gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente (Fahrzeugausweis, Versicherungsnachweis etc.) im Fahrzeug befinden.
Der Vermieter hat sein Fahrzeugprofil insbesondere seine Eigennutzung stets aktuell zu halten. MyOldtimer haftet nicht für die vom Vermieter im Fahrzeug-Profil gemachten Angaben.
Tritt ein Vermieter vom Mietvertrag zurück, was nur aus wichtigem Grunde erlaubt ist, so schuldet der Vermieter MyOldtimer die gesamte Servicegebühr und hat die Pflicht, MyOldtimer Beweise (Fotos, Rechnungen, Bestätigung der Garage, etc.) vorzulegen.
Aussenreinigung ist Sache des Vermieters.
Bei Nachreinigungen oder Reparaturen gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Bei Reparaturen muss das Alter und der Zustand berücksichtig werden.
MyOldtimer übernimmt keine Gewähr dafür und steht nicht dafür ein, dass die Nutzer der Plattform die einander geschuldeten vertraglichen Pflichten erfüllen oder dazu in der Lage sind und dass die, von ihnen gemachten Angaben, einschliesslich der Identität, richtig und vollständig sind. Dies ist das Risiko der Nutzer. Sollte MyOldtimer in eine Rechtsstreitigkeit (auch vorprozessual) im Zusammenhang mit einem Mietvertrag verwickelt werden, so haften der Vermieter und der Mieter solidarisch für die Kosten, welche MyOldtimer in diesem Zusammenhang anfallen.
6. Zahlungsablauf
Der Mietvertrag kommt immer über den auf der Plattform aufgeführten Mietbetrag zustande. Diese Vorschrift kann von den Parteien des Mietvertrags nicht abgeändert werden. Der Mietbetrag beinhaltet den Vermieteranteil, die MyOldtimer Servicegebühr und die Versicherungsprämie, falls das Fahrzeug über die MyOldtimer-Basler-Versicherungslösung versichert ist. Zusätzlich können weitere zahlungspflichtige Optionen im Buchungsprozess dazu gebucht werden. Z.B. zusätzliches Zubehör oder weitere Versicherungen wie die Europaweite Pannenhilfe, oder die Annullation und Reisegepäckversicherung.
Der Mietbetrag ist zahlbar innert 14 Tagen. Kommt der Vertragsschluss weniger als 14 Tage vor Mietbeginn zustande, ist der Betrag spätestens ein Tag vor der Übergabe fällig.
Der Mietbetrag versteht sich immer inklusive Mehrwertsteuer, sofern diese geschuldet ist und auf der Plattform nichts anderes festgelegt wird.
Die Servicegebühr versteht sich immer exklusive MWST.
Ratenzahlung sind individuell möglich ab einem Betrag von CHF 1'000.
Der zu bezahlende Mietbetrag, sowie die Zahlungsmöglichkeiten und weitere Zahlungsmodalitäten werden auf der Plattform geregelt.
Der Mieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Kreditkarte sowie andere Zahlungsmittel, mit welchen er allfällige Zahlungen gemäss diesen AGB tätigt, gültig sind und über die erforderliche Deckung verfügen.
Der Mieter hat den Mietbetrag, in der auf der Plattform dargestellten Weise, an MyOldtimer zu bezahlen. MyOldtimer ist vom Vermieter (Leistungserbringer) beauftragt, das Inkasso der Mietforderung gegenüber dem Mieter (Leistungsempfänger) wahrzunehmen. Der jeweilige Vermieter erteilt den Auftrag zum Inkasso an MyOldtimer gegen eine Servicegebühr von 20% bei Freischaltung des Mietobjekts auf der Plattform. MyOldtimer tritt im Falle eines Inkasso nicht als Vermieter gegenüber dem Mieter auf. MyOldtimer verwaltet dabei den vom Mieter bezahlten Mietbetrag im Namen des Vermieters und verwahrt diesen für den Vermieter auf einem Konto.
Für sämtliche Kosten, die MyOldtimer entstehen, weil der Mieter den geschuldeten Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt, hat der Mieter MyOldtimer vollumfänglich zu entschädigen. Die Servicegebühr steht MyOldtimer für die Erbringung ihrer Leistungen gemäss dem Vertragsverhältnis zu.
Der Vermieter darf einseitig vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter die Zahlungsfrist nicht eingehalten hat. Das Fahrzeug wird dadurch wieder freigegeben.
Erfolgt ein Einspruch wie vorstehend genannt frist- und formgerecht, ist MyOldtimer berechtigt, den bestrittenen Mietbetrag weiterhin treuhänderisch zu verwahren, bis die Zustimmung des Mieters zur Überweisung des Mietbetrages vorliegt, MyOldtimer ein rechtskräftiger Entscheid der zuständigen Behörde überlassen worden ist oder MyOldtimer in guten Treuen zum Schluss kommt, dass das Begehren des Mieters nicht gerechtfertigt war.
Sämtliche allfälligen Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber MyOldtimer, die sich darauf stützen, dass MyOldtimer nicht berechtigt war, den Mietzins trotz Einspruch des Mieters an den Vermieter zu überweisen, sind ausgeschlossen.
Dem Nutzer ist es untersagt, die vorgenannten Bestimmungen dieser Ziff. 9, insbesondere die Servicegebühren, zu umgehen.
7. Vertragsanpassung, Rücktritt & Vertragsaufhebung
Eine getätigte Buchung auf der Plattform ist mit dem Buchungsabschluss verbindlich. Wünscht ein Nutzer danach Änderungen der Buchung oder eine Stornierung der Buchung, so kann er dies direkt über die Plattform anfragen. Der jeweils andere Nutzer ist nicht verpflichtet den Änderungswünschen zuzustimmen. Diese werden nur dann bearbeitet, wenn diese von beiden Nutzern bestätigt wurden. Die Nutzer sind verpflichtet, MyOldtimer umgehend über alle Änderungen zu informieren.
Der einseitige Rücktritt des Mietvertrags ist grundsätzlich nicht möglich. Die Nutzer haben mietvertraglich zu vereinbaren, dass der Rücktritt vom Mietvertrag für beide Parteien nur aus wichtigem Grund (z.B. Unfall/Krankheit, technische Mängel am Fahrzeug) zulässig ist. Der für den Rücktritt massgebliche wichtige Grund ist gegenüber dem jeweiligen Empfänger schriftlich oder per E-Mail sowie gegenüber MyOldtimer per E-Mail an hi@myoldtimer.fun darzulegen. Treten die Nutzer aus wichtigem Grund zurück, so besteht aufgrund der vollständig erbrachten Vermittlungsleistung durch MyOldtimer kein Anspruch auf Rückzahlung der Servicegebühr durch MyOldtimer bzw. hat der Vermieter zu tragen, falls er beweislos zurücktritt.
Der Mieter hat das Recht vom Mietvertrag zurücktreten, wenn die wesentliche Nutzung (z.B. Klimaanlage oder Servolenkung ist defekt) und das Fahrzeugerlebnis eingeschränkt ist. Ist dies nicht der Fall (z.B. Kratzer und Beulen), kann der Mieter nicht einseitig vom Mietvertrag zurücktreten.
Inwieweit der Mietpreis geschuldet wird, beurteilt sich nach dem Mietvertrag und nach den gesetzlichen Regelungen. Wurden keine Bestimmungen in den individuellen Mietbedingungen des Vermieters vereinbart, so werden folgende Annullierungskosten-Anteile bei (verschuldetem oder unverschuldetem) Vertragsrücktritt durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn durch den Vermieter geltend gemacht. Wir empfehlen dem Mieter den Abschluss einer Annullierungs- und Reisegepäckversicherung, welche während dem Buchungsprozess abgeschlossen werden kann.
Bis 15 Tage vor Mietbeginn: MyOldtimer Servicegebühr* und Versicherungsgebühren;
14 bis 4 Tage vor Mietbeginn: MyOldtimer Servicegebühr*, Versicherungsgebühren und 50% vom Vermieteranteil;
3 Tage bis Mietbeginn: Gesamter Betrag (MyOldtimer Servicegebühr*, Versicherungsgebühren und 100% vom Vermieteranteil).
* MyOldtimer Servicegebühr Mieter (0%-3%) und Vermieter (14%-19%) des Mietbetrags
8. Bewertungssystem
Jeder Nutzer darf andere Nutzer der Plattform bewerten.
Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Bewertung anderer Nutzer wahrheitsgemässe Aussagen zu machen. Unsachliche, ehrverletzende oder auf andere Weise rechtsverletzende oder unangemessene Kommentare sind untersagt.
Jede Benutzung des Bewertungssystems, die dessen Zweck widerspricht, ist verboten. Hierzu gehören insbesondere Einträge, die durch untereinander verbundene Personen oder nicht existente Personen erfolgen oder Bewertungen von sich selbst.
Die Bewertungen werden von MyOldtimer nicht überprüft. MyOldtimer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Angemessenheit der Bewertungen. MyOldtimer behält sich jedoch vor, Bewertungen oder Kommentare ohne Angabe von Gründen zu löschen.
Im Übrigen gelten die Informationen auf der Plattform zum Bewertungssystem von MyOldtimer.
9. Umgehungsverbot; Sanktionen
Die Nutzer sind verpflichtet, sich an diese AGB sowie die Vermittlungs- und Provisionsstruktur von MyOldtimer zu halten. Eine verbotene Umgehung der Vermittlungs- und Provisionsstruktur liegt insb. dann vor, wenn sich Nutzer, die auf ein Angebot auf der Plattform aufmerksam wurden, direkt miteinander in Verbindung setzen und/oder über die Kommunikationskanäle des Nutzerkontos bei MyOldtimer ihre Kontaktdaten austauschen. Nutzer sind verpflichtet solche Aktivitäten von anderen Nutzern MyOldtimer umgehend zu melden. Zudem ist es allen Nutzern ausdrücklich verboten, einen über die Plattform abgeschlossenen Vertrag zu künden, um ihn danach ausserhalb der Plattform neu abzuschliessen. Im Umgehungsfall ist MyOldtimer berechtigt, die in nachfolgendem Absatz genannten Sanktionen zu ergreifen. Zudem darf MyOldtimer vom jeweiligen Nutzer eine Konventionalstrafe in Höhe von CHF 5'000.- pro Umgehung zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens oder von anderen rechtlichen Ansprüchen durch MyOldtimer bleibt explizit vorbehalten.
Bestehen Anhaltspunkte, dass der Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter (inklusive Rechte von anderen Nutzern) oder Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen MyOldtimer und dem Nutzer verletzt oder dass ein Nutzer im Bewertungssystem mehrfach negative Bewertungen erhalten hat, kann MyOldtimer folgende Massnahmen nach eigenem freien Ermessen ergreifen: (i) Verwarnung des Nutzers; (ii) Löschung einzelner Einträge; (iii) Vorübergehende Sperrung des Nutzers oder eines Mietvertrags; (iv) Auflösung eines Mietverhältnisses; (v) Endgültige Sperrung des Nutzers oder Löschung seiner Registrierung und fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer. Die Geltendmachung von Schadenersatz- oder anderen rechtlichen Ansprüchen durch MyOldtimer bleibt vorbehalten.
10. Schutz der Urheber- und Markenrechte
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche Elemente auf der MyOldtimer Plattform, etwa Texte, Bilder oder Hörsignale, urheber- und/oder markenrechtlich geschützt sind und ausschliesslich zum privaten Gebrauch heruntergeladen werden dürfen. Insbesondere dürfen diese Elemente vom Nutzer nicht zu kommerziellen Zwecken verbreitet, kopiert, gesendet, geändert oder in anderer Weise genutzt werden.
11. Haftungsbeschränkung und Gewährleistungsausschluss
Die Haftung von MyOldtimer gegenüber dem Nutzer im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, dem Mietvertrag oder der Plattform wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insb. haftet MyOldtimer nicht für Hilfspersonen. Zudem wird jegliche Haftung für mit dem Vertragsverhältnis direkt oder indirekt zusammenhängende Schäden ausgeschlossen, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund die Schäden geltend gemacht werden.
Die Haftung von MyOldtimer gegenüber dem Nutzer für alle Dienstleistungen, welche nicht von MyOldtimer selber, sondern von einem Vertragspartner von MyOldtimer ausgeführt werden, wird ausgeschlossen.
MyOldtimer ist bemüht, die Plattform unter Berücksichtigung von Wartungsarbeiten und Down Time für Aktualisierungen durchgängig zur Verfügung zu stellen. MyOldtimer gewährleistet jedoch nicht, dass die Leistungen jederzeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen.
MyOldtimer gibt gegenüber dem Nutzer im Zusammenhang mit der Plattform, dem Mietvertrag und dem Vertragsverhältnis keine Gewährleistungen ab und schliesst die allenfalls bestehenden gesetzlichen Gewährleistungen aus. Der Geltungsbereich dieses umfassend zu verstehenden Gewährleistungsausschlusses wird durch die nachfolgenden spezifischen Bestimmungen nicht eingeschränkt.
Die Plattform kann Links enthalten zu Websites von Dritten, auf deren Inhalte MyOldtimer keinen Einfluss hat. Auch für diese fremden Inhalte übernimmt MyOldtimer keine Gewähr.
Die Identität der Nutzer wird anhand von den Eingabefeldern (Name, Adresse, E-Mail, etc.) abgefragt. Aus diesem Grund kann nicht garantiert werden, dass ein Nutzer seine tatsächliche Identität bekannt gibt. Entsprechend hat sich jeder Nutzer von der Identität eines anderen Nutzers selbst zu überzeugen.
12. Schadloshaltung
Der Nutzer stellt MyOldtimer von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte (inklusive andere Nutzer) gegen MyOldtimer geltend machen und die damit zusammenhängen, dass der Nutzer gegen Bestimmungen des Vertragsverhältnisses verstossen hat. Der Nutzer übernimmt alle für MyOldtimer anfallende Kosten, die aufgrund einer solchen Verletzung von Bestimmungen des Vertragsverhältnisses entstehenden, einschliesslich der für die Rechtsverteidigung (auch vorprozessual) entstehenden Kosten. Allfällige weitergehende Rechte sowie Schadensersatzansprüche von MyOldtimer bleiben unberührt.
13. Kündigung und Änderung des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis tritt entsprechend Ziff. 2.3 vorstehend in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei per sofort gekündigt werden. Eine Kündigung hat schriftlich (inklusive E-Mail) zu erfolgen. Sie setzt im Falle des Nutzers jedoch voraus, dass keine laufenden oder künftigen Mietverträge bestehen. Details befinden sich auf der Plattform.
Eine Kündigung oder sonstige Auflösung des Vertragsverhältnisses hat insbesondere die folgenden Wirkungen: (i) der Nutzer darf die Plattform nicht mehr benutzen; (ii) der Nutzer kommt in Bezug auf sämtliche noch offenen Beträge gegenüber MyOldtimer sofort in Verzug; (iii) die für den Nutzer von MyOldtimer zu erbringenden Leistungen werden sofort eingestellt; (iv) bei Streitigkeiten zwischen dem Nutzer und einem anderen Nutzer ist MyOldtimer berechtigt, weiterhin gemäss den Bestimmungen des Vertragsverhältnisses vorzugehen; (v) bereits getätigte Zahlungen des Nutzers an MyOldtimer werden dem Nutzer nicht zurückerstattet. Die Plattform enthält weitere Vorgaben.
Änderungen der Bestimmungen des Vertragsverhältnisses, der Dienste von MyOldtimer und von Bearbeitungs- oder sonstigen Gebühren können von MyOldtimer jederzeit und nach freiem Ermessen vorgenommen werden. Sie werden dem Nutzer vor deren Inkrafttreten auf der Plattform angezeigt bzw. via E-Mail mitgeteilt.
Der Nutzer hat die Änderungen nicht zu bestätigen.
14. Schlussbestimmungen
Ungeachtet allenfalls abweichender Bestimmungen des Vertragsverhältnisses ist MyOldtimer jederzeit berechtigt, die Plattform oder die Dienste von MyOldtimer per sofort einzustellen. Eine Benachrichtigung des Nutzers ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Ziff. 13.3 vorstehend bezüglich der Folgen der Kündigung findet analog Anwendung.
Das Recht zur Zurückhaltung von Zahlungen oder der Verrechnung mit Gegenforderungen steht dem Nutzer nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Es entspricht dem Willen der Parteien des Vertragsverhältnisses, selbständig zu bleiben und das Vertragsverhältnis soll nicht zu einer einfachen Gesellschaft oder einer anderen gesellschaftsähnlichen Verbindung zwischen MyOldtimer und dem Nutzer führen.
Ergänzungen, Abänderungen oder die Aufhebung des Vertragsverhältnisses sind nur in Schriftform und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet rechtsgültig. Dies gilt insbesondere auch für diese Schriftformklausel.
Für sämtliche im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erfolgenden Zustellungen ist eine E-Mail ausreichend. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB oder des Vertragsverhältnisses liegt auch bei E-Mails vor.
Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis können nur mit Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf Dritte übertragen werden. Dasselbe gilt bezüglich der Übertragung des gesamten Vertragsverhältnisses auf einen Dritten oder des Eintritts eines Dritten in dieses Vertragsverhältnis.
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertragsverhältnisses nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird der übrige Teil des Vertragsverhältnisses davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel, ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Sollte eine Partei ihr aus dem Vertragsverhältnis zustehende Rechte nicht oder nicht rechtzeitig ausüben, so führt dies nicht zu einer Verwirkung oder einem Verlust dieser Rechte. Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts soll in keinem Fall dazu führen, dass dieses Recht nicht mehr ausgeübt werden kann.
Das Vertragsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und von internationalen Abkommen.
Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, werden ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte am Gerichtsstand des Sitzes von MyOldtimer entschieden.
Grundlage der AGBs ist die deutsche Fassung. Die englische und französische Übersetzung dient lediglich zu Informationszwecken und stellt eine unverbindliche Übersetzung dar.
Gerichtsstand ist Zofingen (AG)
01.06.2020